Sozialhilfe-Empfänger haben keinen Anspruch auf ein Auto. "Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nicht das Eigentum und den Unterhalt eines Kraftfahrzeuges", bestimmt das Bundessozialhilfegesetz. Und so will die Hamburger Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram es jetzt auch durchsetzen. "Bis zum Jahresende sollen alle rund 133.000 Sozialhilfe-Empfänger, darunter 16.600 Asylbewerber, in Zusammenarbeit mit den Hamburger Zulassungsstellen überprüft werden", bestätigte Behörden-Sprecherin Anika Wichert auf Anfrage von Bild.

Zurzeit wird in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten das Verfahren festgelegt. Die Daten der Sozialhilfe-Empfänger werden den Zulassungsstellen anonymisiert zugeleitet. Das Ergebnis der Überprüfung wird erst in den Sozialämtern wieder entschlüsselt. Anika Wichert: "Wer den Besitz eines Autos verschwiegen hat, muss das Fahrzeug verkaufen, die Sozialhilfe zurückzahlen und mit einer Anzeige wegen Sozialbetrugs rechnen." Von dieser Regel gibt es nach ihren Angaben nur ganz eng begrenzte Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Sozialhilfebezieher behindert ist oder das Auto nur einen geringen Wert hat, etwa bis 2000 Euro. Wer den Verkauf des Autos verweigert, verliert den Anspruch auf Sozialhilfe.

Die Überprüfung aller Hilfe-Empfänger soll künftig quartalsweise wiederholt werden. Anika Wichert: "Die Sozialhilfe wird aus Steuergeldern gezahlt. Die Steuerzahler haben Anspruch darauf, dass nur wirklich Bedürftige diese Hilfe erhalten, Missbrauch unterbunden wird. Darauf will Senatorin Schnieber-Jastram künftig verstärkt achten."