Handy einklemmen oder ablegen: Entgeht man so einer Strafe?
Handy am Steuer: Sind diese Tricks erlaubt?

Es ist verboten, während des Autofahrens das Handy zu nutzen. Doch kommt man mit gewissen Tricks möglicherweise durch?
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Eigentlich ist die Sache klar: Am Steuer kann man telefonieren, allerdings muss man dafür eine geeignete Freisprecheinrichtung benutzen. Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen.
Doch was ist, wenn man das Telefon auf dem Schoß ablegt? Oder wenn man das Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmt? Streng genommen hat man es dann ja nicht in der Hand.
Handy am Steuer: Gerichtsurteile sind eindeutig
Nun, wenig verwunderlich sind das keine Ausnahmen – und damit keine "Tricks", mit denen man im Straßenverkehr ungeschoren davonkommt. Das zeigen Gerichtsurteile wie das des Bayerischen Obersten Landesgerichts (201 ObOWi 1507/21) oder des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 1 RBs 347/20).
Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts haben entschieden, dass das Halten eines Telefons im Sinne von Paragraf 23, Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch dann vorliegt, wenn es beispielsweise zwischen Lenkrad und Bein fixiert wird. Sie sind der Ansicht, dass auch eine solche Nutzung vom genannten Absatz erfasst wird, um sicherzustellen, dass es nicht die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen beeinträchtigt.

Wenn man während der Fahrt das Handy nutzt, muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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In dem besagten Absatz heißt es unter anderem: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird."
Nicht mit einer Freisprecheinrichtung zu vergleichen
Dass man das Handy nicht in den Händen hält, wenn man es zwischen der Schulter und dem Kopf eingeklemmt hat, ist durchaus richtig. Doch das Kölner Gericht stellt klar, dass das Einklemmen nicht mit einer Freisprecheinrichtung zu vergleichen ist. Zwar sind die Hände am Lenkrad, allerdings ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, zum Beispiel für einen Schulterblick. Außerdem könnte man entscheidend abgelenkt werden, sollte sich das Handy lösen und herunterfallen.
Wenn man während der Fahrt das Handy nutzt, muss man übrigens mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Im Falle einer Gefährdung oder Unfallverursachung erhöht sich das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
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