Gefühlt werden es immer mehr Menschen, die man beim Autofahren mit einem Handy am Ohr beobachten kann. Was so alltäglich scheint, ist aber verboten – und es kann lebensgefährlich sein, wenn etwa ein Unfall die Folge der Ablenkung durch ein Smartphone oder ein Tablet ist.
Eingeschränkt erlaubt ist die Nutzung von Smartphone, Tablet und Co allerdings, wenn diese während der Fahrt in einer Halterung fest verankert sind. Aber auch dann darf man sich natürlich nicht von den Geschehnissen auf der Straße ablenken lassen.
Wie häufig Verstöße gegen das Handyverbot tatsächlich Ursache von Unfällen sind, kann nur geschätzt werden. Weder das Statistische Bundesamt noch das Kraftfahrt-Bundesamt führen entsprechende Statistiken, weil das in der Praxis eben kaum nachweisbar ist.

Verbot für viele Funktionen

Übrigens ist nicht nur das Telefonieren durch das Handyverbot abgedeckt. Es betrifft auch andere Funktionen: Mails oder Textnachrichten dürfen nicht geschrieben oder gelesen werden. Auch das Ablehnen von Anrufen oder das Ablesen der Uhrzeit sollte man tunlichst unterlassen, wenn das Smartphone dafür in die Hand genommen werden muss.
Handy am Steuer
Jeder Autofahrer weiß, dass die Nutzung mobiler Endgeräte am Steuer während der Fahrt verboten ist. Viele tun es dennoch.
Bild: DPA

Ist es vermeintlich dringend, dann muss der Fahrer einen Parkplatz suchen und den Motor abstellen. Erst dann darf er zum Handy greifen. Wird der Motor an einer roten Ampel oder im Stau durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet, gilt das laut Gesetz nicht als Parken. Es greift also das Handyverbot.
Das gesetzliche Verbot gilt im Übrigen für alle elektronischen Geräte, mit denen Kommunikation, Information oder Organisation möglich sind. Dazu zählen auch Tablets, Notebooks, E-Book-Reader und selbst das Display des nicht fest installierten Navigationsgeräts. Eine nur beispielhafte und längst nicht vollständige Aufzählung.

Das sind die Strafen

Wer gegen diese Verbote verstößt und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Liegt eine Gefährdung vor, lautet die Strafe: 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Verstöße in Verbindung mit einer Sachbeschädigung werden mit 200 Euro, zwei Punkten und ebenfalls einem Monat Fahrverbot geahndet.
Wer als Fahranfänger in der Probezeit erwischt wird, kassiert ebenfalls ein Bußgeld und mindestens einen Punkt. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre, und es kann ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden.