Fahrlehrer, aufgepasst! Und zwar zu mindestens 100 Prozent – denn ihr seid die wahren Fahrzeugführer, nicht der Fahrschüler hinterm Steuer. So urteilten die Richter am Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 2 Ss OWi 127/2009) über einen Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert hatte, während einer seiner Schüler sich hinterm Steuer abmühte. Die Polizei war auf ihn aufmerksam geworden und hatte eine Geldbuße verordnet. Der Mann wehrte sich juristisch nach Kräften; doch in letzter Instanz scheiterte er: Ein Fahrlehrer gilt als verantwortlicher Fahrzeugführer, weil er im Gegensatz zu seinem Schutzbefohlenen bereits über die Fahrerlaubnis verfügt. Und damit erstreckt sich das Handy-Verbot eben auch auf ihn.

Fahrlehrer muss bei Fehlern jederzeit eingreifen können

Mehr noch: Während der Übungsfahrt muss der Fahrlehrer den Fahrschüler neben sich ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Durch das Telefonieren bestehe die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt werde und bei einem Fahrfehler oder in einer gefährlichen Situation nicht schnell genug eingreifen könne. So blieb es bei den 40 Euro Bußgeld, zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.