Nico Hildebrandt war bedient: 86 Euro (inklusive Gebühren) und einen Punkt in Flensburg – das war die traurige Strafenbilanz seines heutigen Arbeitsweges. Nur legt er diesen nicht – wie man vermuten könnte – mit dem Auto zurück, sondern mit dem Fahrrad. Auf eben diesem hatte er die Kreuzung trotz roter Ampel überquert und den Streifenpolizisten direkt hinter sich nicht bemerkt. Verkehrssünder Hildebrandt hatte zwar noch versucht, mit dem Beamten zu diskutieren, aber dieser ließ nicht mit sich reden. Als Radfahrer müsse er sich ebenso an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten wie alle anderen – fertig, aus. Viele dürfte es überraschen, dass ihnen auf dem Drahtesel derart hohe Strafen drohen. Und so ist es ratsam – jetzt, da mit dem Frühling auch die Radler-Saison beginnt –, einen Blick in den Bußgeldkatalog zu werfen.

Nach dem Biergarten besser zu Fuß

Nach dem Biergartenbesuch sollte man sein Rad lieber stehen lassen. Es drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen.
Wird ein Radfahrer beispielsweise auf einem kaputten Gefährt angehalten, kann ihm die Polizei eine Mängelliste aushändigen und gegebenenfalls zehn Euro Bußgeld kassieren. Bevor das Rad wieder auf die Straße darf, muss es repariert und von der Polizei erneut durchgecheckt werden. Auf das fahrtüchtige Rad sollte dann nur derjenige steigen, der auch selbst fahrtüchtig ist. Denn Alkohol am Lenker ist genauso verboten wie Alkohol am Steuer. "Für den Rückweg vom Biergarten ist das Fahrrad keine Alternative zum Auto, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist – nämlich dann, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug eine längere Strecke sicher zu steuern", warnt Rechtsexperte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC). Strafen drohen bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut, dafür reicht manchmal schon ein Bier aus. Oder wenn die Polizei bemerkt, dass das Rad unsicher gelenkt wird.

Ab 1,6 Promille auch bei Radlern MPU

Sind Fahrradfahrer an einem Unfall beteiligt oder haben andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen ihnen härtere Strafen. Die Verkehrssünder müssen je nach Schwere der Unfallfolgen mit einer höheren Geld- oder einer längeren Haftstrafe rechnen. Als absolut fahruntauglich gelten Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille. Wer dann noch fährt, begeht in jedem Fall eine Straftat. Um die Kraftfahreignung zu überprüfen, verlangt die Führerscheinbehörde von den alkoholisierten Radfahrern mit diesem Promillegehalt, dass sie sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich Idiotentest, stellen. Im schlimmsten Fall droht dem Verkehrssünder im Anschluss ein Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit.
Sieben Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe sind ihm jedoch sicher. "In ganz extremen Fällen, wenn nach dem Ergebnis der MPU wiederholte Trunkenheitsfahrten zu befürchten sind, kann sogar ein Radfahrverbot ausgesprochen werden", sagt Huhn. Auch für ungeduldige Radfahrer kann es ganz schön teuer werden. Wer über eine rote Ampel fährt, zahlt grundsätzlich 25 Euro. War die Ampel jedoch bereits länger als eine Sekunde rot, werden satte 62,50 Euro (ohne Bearbeitungsgebühren) fällig und einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Passiert durch das Fehlverhalten ein Unfall, verlangen die Ordnungshüter 100 Euro. Selbstverständlich sind auch die kleinen Radfahrerampeln verbindlich.