TÜV-Kosten: Preise für die HU
TÜV-Kosten 2025: Mit diesen Preisen müssen Sie rechnen

Bild: Christoph Boerries / Auto Bild
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Alle zwei Jahre müssen Pkw, Motorräder und Anhänger zur Hauptuntersuchung (HU) bei einer Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA und Co. Ausnahme: Neuwagen müssen erst drei Jahre nach seiner Erstzulassung zur HU, danach dann aber ebenfalls alle zwei Jahre.
Bei dieser Pflichtveranstaltung werden alle Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wer die Plakette vergibt und was einem droht, wenn der HU-Termin nicht eingehalten wird!
Die Gebühren für die HU können sich je nach Prüforganisation und Bundesland geringfügig unterscheiden. Beim TÜV NORD etwa gelten folgende Preise für das Bundesland Niedersachsen (Stand: Februar 2025):
- HU für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t: 162,10 Euro inklusive Abgasuntersuchung
- HU für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t: 198,10 Euro inklusive Abgasuntersuchung
- HU für Kraftfahrzeuge bis 12,0 t: 219,80 Euro inklusive Abgasuntersuchung
- HU für Motorräder: 75,90 Euro inklusive Abgasuntersuchung
- HU für Anhänger ohne Bremse: 33,50 Euro
- HU für Anhänger mit Bremse bis 3,5 t: 64 Euro
- HU für Anhänger mit Bremse bis 7,5 t: 87 Euro
- HU für Anhänger mit Bremse bis 12,0 t: 108,60 Euro
- Oldtimergutachten für Kraftfahrzeuge/Anhänger bis 3,5 t: 116,50 Euro

Seit 2018 gilt: Alle Fahrzeuge müssen zusätzlich eine Endrohr-Messung bestehen.
Bild: DPA
Die Abgasuntersuchung (AU) kann unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Auch in diesem Fall sind Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder KÜS, aber auch zertifizierte Werkstätten die richtigen Ansprechpartner. Der HU-Termin muss dann innerhalb von zwei Monaten nach der (bestandenen) AU stattfinden. Die AU-Bescheinigung wird einfach bei der Hauptuntersuchung vorgelegt. Wird die Frist zwischen AU und HU überschritten, ist die AU ungültig und muss im Zusammenhang mit der HU wiederholt werden.
TÜV-Kosten im Überblick
TÜV Nord | TÜV Süd | TÜV Nord | TÜV Süd | |
HU für Pkw (inkl. AU) | HU für Kraftrad (inkl. AU) | |||
Baden-Württemberg | 158 Euro | 158 Euro | 91 Euro | 75,10 Euro |
Bayern | 156 Euro | 158 Euro | 91 Euro | 75,10 Euro |
Berlin | 156 Euro | 155,50 Euro | 91 Euro | 91 Euro |
Brandenburg | 156 Euro | 155,50 Euro | 91 Euro | 91 Euro |
Bremen | 162,10 Euro | 161 Euro | 75,90 Euro | 91 Euro |
Hamburg | 159,90 Euro | 157,50 Euro | 93 Euro | 75,10 Euro |
Hessen | 161 Euro | 162 Euro (teils abweichende Preise) | 91 Euro | 75,50 Euro (teils abweichende Preise) |
Mecklenburg-Vorpommern | 160,50 Euro | 155,50 Euro | 91 Euro | 87 Euro |
Niederachsen | 162,10 Euro | 158 Euro | 75,90 Euro | 91 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 163,60 Euro | 161 Euro | 75,90 Euro | 91 Euro |
Rheinland Pfalz | 161 Euro | 161 Euro | 90 Euro | 91 Euro |
Saarland | 161 Euro | 161 Euro | 90 Euro | 91 Euro |
Sachsen | 157,50 Euro | 158 Euro | 89,50 Euro | 91 Euro |
Sachsen-Anhalt | 160,50 Euro | 155,50 Euro | 93 Euro | 91 Euro |
Schleswig-Holstein | 159,90 Euro | 155,50 Euro | 75,90 Euro | 91 Euro |
Thüringen | 155 Euro | 143 Euro | 90 Euro | 87 Euro |
Preise bei Dekra, GTÜ und KÜS auf Anfrage |
Gibt es bei der Hauptuntersuchung aufgrund erheblicher Mängel keine Plakette, hat der Besitzer einen Monat Zeit, die Defekte beheben zu lassen und das reparierte Fahrzeug bei der Nachuntersuchung vorzustellen. Die Kosten liegen dann durchschnittlich bei rund 30 Euro, aber auch hier können die Preise je nach Bundesland und Prüforganisation variieren.
Empfehlenswert ist es, den Termin für die Nachuntersuchung rechtzeitig anzumelden. Denn wer sich mehr als einen Monat Zeit lässt, der muss die gesamte Hauptuntersuchung erneut durchführen lassen und auch die gesamten Gebühren abermals zahlen. Eine Verlängerung der einmonatigen Frist zur Nachuntersuchung ist nicht möglich.
Wo die Nachuntersuchung durchgeführt wird, lässt sich frei entscheiden. Es muss nicht die Prüfstelle sein, wo die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde. Und was passiert, wenn das Fahrzeug die Prüfer auch in der Nachprüfung nicht überzeugt? In diesem Fall kann die Nachuntersuchung innerhalb von vier Wochen erneut wiederholt werden.

H-Kennzeichen: Fällt die HU negativ aus, kann es aberkannt werden.
Bild: Frank Stange
Wird das Fahrzeug nach eigenen Wünschen und Vorstellungen (über die vom Fahrzeughersteller angebotenen Extras hinaus) angepasst oder umgebaut, erfordert jede Änderung eine Genehmigung. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis, und das Fahrzeug ist nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen.
Um sich die Änderungen genehmigen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Änderungs- oder die Einzelabnahme. Die Änderungsabnahme ist die unkompliziertere und günstigere Variante. Voraussetzung: Man verfügt über ein Prüfzeugnis – also ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine EG-Typgenehmigung.
Wer beispielsweise eine Sportauspuffanlage einbaut, der erhält beim Kauf ein Teilegutachten, das bei der Abnahme in einer anerkannten Prüforganisation (DEKRA, KÜS, GTÜ, TÜV) vorgelegt wird. Dadurch erhält man das für die Zulassungsstelle benötigte Dokument. Nur dann wird die Änderung in die Papiere eingetragen. Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig, in der Regel werden für eine Änderungsabnahme beim Auto 50 bis 80 Euro fällig. Für Motorräder zwischen 25 bis 55 Euro.

Im Sinne der Verkehrssicherheit: Bei Tuningmaßnahmen wie etwa im Motorraum muss eine Prüforganisation ihr Okay geben.
Bild: Christoph Boerries
Die zweite Variante ist umgangssprachlich als Einzelabnahme, Sonderabnahme oder Vollabnahme bekannt. Die amtliche Bezeichnung lautet "Begutachtung nach Paragraf 21". Diese Abnahme darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen, in den meisten Fällen führt der Weg zum TÜV, manchmal auch zur DEKRA.
Eine Begutachtung ist dann nötig, wenn kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt. Dann wird vom Sachverständigen ein Gutachten erstellt, mit dem man anschließend bei der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erhält. Weil das Fahrzeug komplett auf geltendes Recht geprüft wird, ist der Umfang und somit letztlich auch die Rechnung deutlich höher. Nicht selten beträgt diese mehrere Hundert Euro.
Zeitabstände für die Hauptuntersuchung
Fahrzeugart | Erste HU | Folgende HU |
|---|---|---|
Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Motorräder | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen* | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger bis 750 Kilogramm | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Anhänger über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen* | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Auch Autoanhänger müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. So muss ein Anhänger bis 0,75 Tonnen oder ohne eigene Bremsleistung 36 Monate nach der ersten Zulassung und anschließend in zweijährlichen Abständen zur HU. Geprüft werden auch hier die Profiltiefe, das Alter sowie der Zustand der Reifen.
Licht, Blinker, Rückscheinwerfer und die Kennzeichenbeleuchtung müssen funktionieren, es darf kein Rost am Rahmen oder Löcher im Ladeboden sein. Ist eine Plane vorhanden, muss diese frei von Löchern und Rissen sein. (HU und AU: Diese Dinge werden geprüft!)
Wer den HU-Termin nicht einhält, der muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Gerät man in eine Verkehrskontrolle, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Auch wenn der Terminverzug von der Polizei unbemerkt bleiben sollte, fallen spätestens bei der Hauptuntersuchung möglicherweise zusätzliche Kosten an. Denn die Prüforganisationen sind verpflichtet, bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten eine "erweiterte Prüfung" durchzuführen, wodurch sich TÜV-Kosten um 20 Prozent erhöhen.
Das droht bei abgelaufener HU
Verzugszeitraum | Bußgeld |
|---|---|
Weniger als 2 Monate | Verwarnung ohne Verwarngeld |
2 bis 3 Monate | 15 Euro |
4 bis 8 Monate | 25 Euro Verwarnungsgeld |
Mehr als 8 Monate | 60 Euro Bußgeld & 1 Punkt & ggf. B-Verstoß (während der Probezeit) |
Um Geld zu sparen, ist es sinnvoll, vorab die regionalen Preise für die HU und die AU bei verschiedenen Organisationen zu vergleichen. Wer Defekte an seinem Wagen befürchtet, der kann sein Auto vorher in der Werkstatt seines Vertrauens überprüfen lassen.
So können die Gebühren für die Nachprüfung vermieden werden. Neben dem Preisvergleich lässt sich aber auch mit etwas Vorarbeit Zeit sparen. So kann jeder beispielsweise die Profiltiefe der Autoreifen oder auch den Zustand der Frontscheibe selbst kontrollieren.
Diese Dinge können Sie selbst schon vor dem TÜV-Termin überprüfen:
Allgemein
- Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen einpacken (Nachweis einer Änderungsabnahme, Allgemeine Betriebserlaubnis)
- Autokennzeichen ist gut lesbar und befestigt
- Fahrzeug-Identifikationsnummer stimmt mit denen in den Papieren überein
- Tachometer funktioniert
- Verbandskasten ist vorhanden und das Haltbarkeitsdatum gilt
- Warndreieck und Warnweste sind an Bord
Scheiben und Spiegel
- Frontscheibe ist unbeschädigt
- Zustand der Scheibenwaschanlage und Scheibenwischern ist gut
- Rückspiegel sind intakt
Beleuchtung und elektrische Ausrüstung
- Leuchten und Kontroll-Leuchten funktionieren
- Keine Fehlermeldungen zu elektronischen Fahrdynamik-Systemen
- Reflektoren und Scheinwerfer sind in Ordnung
- Leuchtweitenregelung funktioniert
- Alle Lampen leuchten
- Batterie ist fest verankert und in einem guten Zustand
- Hupe und Heizgebläse funktionieren
Lenkung
- Lenkung funktioniert geräuschlos, und das Lenkspiel ist gering
- Lenkung ist beim Einschlag leichtgängig und zielgenau
Bremsen
- Bremsen sind freigängig
- Handbremse rastet sicher ein und lässt sich leicht wieder lösen
- Bremsanlage ist dicht
- Bremsflüssigkeitsstand stimmt
Räder und Reifen
- Mindestprofiltiefe beträgt mindestens 1,6 Millimetern
- Reifen sind gleichmäßig abgefahren
- Reifen weisen keine Schäden wie Beulen oder Risse auf
- Vorgegebene Laufrichtung der Reifen stimmt
- Felgen ohne Schäden und sicher befestigt
Antrieb, Fahrgestell und Aufbau
- Rahmen oder tragende Teile sind nicht durchgerostet
- Kraftstoffleitungen und -schläuche sind dicht
Abgas und Geräuschverhalten
- Auspuff ist dicht und richtig befestigt
- Es blinken keine Warn- oder Kontrollleuchten
- Es kommt kein blauer Rauch oder Ruß aus dem Auspuff
Quelle: TÜV Süd
Die Hauptuntersuchung muss nicht zwingend vor Ort bei einer der Überwachungsorganisationen erfolgen. Akkreditierte Werkstätten bieten die HU und AU ebenfalls an. Ein Vorteil der zertifizierten Werkstätten ist, dass sich dort festgestellte kleinere Schäden noch vor der Abnahme eines amtlich anerkannten Prüfers beheben lassen.
Wer dagegen direkt zur Prüforganisation fährt, der hat im Zweifel das Risiko des höheren Kosten- und Zeitaufwands, falls die Plakette doch nicht erteilt wird.
HU/ TÜV: Die häufigsten Fragen
Ist HU und TÜV das Gleiche?
Umgangssprachlich wird die Hauptuntersuchung (HU) auch TÜV genannt. Das rührt daher, dass der TÜV früher die einzige Prüforganisation war, die die HU durchgeführt hat. Mittlerweile kann man für den "TÜV" auch zu anderen Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ oder KÜS gehen.
Was kostet TÜV für Pkw 2025?
Die Kosten für HU und AU variieren je nach Bundesland und Prüforganisation leicht. Rund 160 Euro für beide Untersuchungen zusammen werden fällig.
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Spätestens im auf der HU-Plakette angegebenen Monat muss das Auto einer Prüforganisation vorgestellt werden. Wer diesen Termin um bis zu zwei Monate überzieht, kommt im Falle einer Überprüfung mit einer Verwarnung davon. Ab dann drohen Bußgelder. Los geht es hier bei 15 Euro. Ist die HU schon acht Monate überfällig, sind es 60 Euro, zusätzlich winkt ein Punkt in Flensburg.
Wie erkennt man, wann der TÜV abläuft?
Der Zeitpunkt für die nächste Hauptuntersuchung lässt sich anhand der Prüfplakette am hinteren Nummernschild ablesen: Die mittlere Zahl auf der Plakette entspricht dem Jahr, die Zahl oben am Rand der Plakette gibt den Monat an.
Was passiert, wenn der TÜV 1 Monat abgelaufen ist?
Grundsätzlich darf der Termin für die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Wer bis zu zwei Monate zu spät dran ist, bekommt im Falle einer Kontrolle eine Verwarnung. Danach drohen Bußgelder.
Was ändert sich beim TÜV 2025?
- Neue HU-Plakette: 2026 müssen alle Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung, die eine Plakette in der Farbe Blau auf dem hinteren Kennzeichen tragen. Ist die Plakette gelb, dann steht der nächste HU-Termin im Jahr 2027 an.
- Neues Jahr, neue Sicherheitsprüfung für Campingfahrzeuge: Für Wohnmobile und Wohnwagen ist der 19. Juni 2025 ein wichtiger Stichtag. Bis dahin müssen Flüssiggasanlagen an Bord erstmalig verpflichtend überprüft werden. Bisher war die Prüfung nur eine Empfehlung, jetzt muss sie alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Fazit
Mit der richtigen Vorbereitung auf die HU können Sie Nerven und Geld sparen. Lassen Sie HU und AU bei einem gemeinsamen Termin erledigen, der Komplettpreis ist günstiger. Am besten in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Vorteil: Kleinere Mängel können sofort behoben werden. Das spart die Nachprüfung.
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