Vor dem Hintergrund eines drohenden Irak-Krieges könnte das 1996 vom Bundestag verabschiedete "Verkehrssicherstellungsgesetz" plötzlich aktuell werden. Es ermöglicht den Behörden im Verteidigungs- oder Bündnisfall, z. B. bei einem Angriff auf den NATO-Partner Türkei, den Zugriff auch auf den Kfz-Bestand in Deutschland. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung im Krisenfall, zivile Fahrzeuge vorübergehend zu beschlagnahmen – etwa für Zwecke der Landesverteidigung (auch Unterstützung von NATO-Partnern) sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes (z. B. bei einem Terrorangriff mit Pockenviren).

Im Bundesverkehrsministerium überprüfen Experten bereits vorsorglich den Zulassungsbestand geeigneter Fahrzeuge. "Eine reine Vorsichtsmaßnahme", heißt es. Objekte der Begierde könnten im Krisenfall vor allem Geländewagen, Spezialkräne, Kesselfahrzeuge, Busse, Rettungsfahrzeuge privater Träger sowie gepanzerte Pkw sein.

Bevor allerdings der Staat Fahrzeuge requirieren darf, muss eine "Mangellage" festgestellt werden. Theoretisch kann diese bereits eintreten, wenn ein NATO-Partner (z. B. die Türkei) bei Eintreten des Bündnisfalles nicht genügend eigene Spezialfahrzeuge hat. Schwacher Trost für die Besitzer: Es gibt eine "Entschädigung in marktüblicher Höhe" vom Staat.