Viele Autofahrer kennen das: Sie wollen einparken, doch die Situation setzt sie unter Druck, vor allem beim Rückwärtsfahren. Stress ist die Folge, womöglich auch ein Fehler beim Rangieren, der zu einem Unfall führt.
Deshalb kann es sinnvoll sein, wenn jemand hilft. Ein Einweiser kann mit seinen Handsignalen unterstützen und so dafür sorgen, dass der Stress beim Einparken minimiert wird.

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Doch eine helfende Hand ist nicht gleichbedeutend damit, dass alles gut geht. Im Gegenteil: Auch einem Einweiser können Fehler unterlaufen. Oder dem Autofahrer, der trotz oder gar wegen der Hinweise einen Fehler macht.

Gefälligkeit ohne Verbindlichkeit

In rechtlicher Hinsicht ist das Einweisen eine Gefälligkeit ohne Verbindlichkeit, wie der "ADAC" betont. Kommt es zu einem Schaden, haftet daher der Fahrer in der Regel alleine, weil es ihn nicht von seiner Pflicht entbindet, den Verkehr oder Hindernisse zu beachten. Als Fahrer bleibt man also verantwortlich.
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Beim Rangieren trägt in der Regel der Fahrer die Verantwortung.
Bild: Werk
Es gibt aber auch Ausnahmen: Wie der ADAC berichtet, hat das Amtsgericht Lahnstein zum Beispiel einem Fußgänger eine Mitschuld attestiert. Der hatte einem Autofahrer per Winkzeichen signalisiert, dass er ein Hofgrundstück über einen Gehweg auf die für den Fahrer schwer einsehbare Straße gefahrlos verlassen könne. Daraufhin kam es aber zu einem Unfall. Laut dem Gericht hatte der Fußgänger eine Mithaftung von 25 Prozent.

So weist man richtig ein

Und wie weist man richtig ein? Man sollte dabei natürlich vor allem im Blickfeld des Fahrers bleiben, sich dabei aber auf keinen Fall auf der Straße aufhalten.
Auch vor oder hinter dem Auto sollte man nicht stehen. Neben dem Abstand zu anderen Autos sollte man als Anweiser auch mögliche Hindernisse im Blick haben und sich nicht bewegen, während das einzuweisende Fahrzeug rollt.