Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, werden die Auswirkungen im Auto oft unterschätzt. Denn auch wenn es draußen "nur" 25 bis 30 Grad sind, kann sich das Auto enorm aufheizen. Und dann kann es im Innenraum entsprechend unangenehm werden.
Das gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für Hunde. Denn die werden schon mal im Auto zurückgelassen – was grundsätzlich kein Problem und bei einem stressigen Einkauf bisweilen sogar besser für das Tier ist. Doch Hitze und Sonneneinstrahlung sorgen dafür, dass sich das Auto schnell aufheizt.
Das ist für die Vierbeiner nicht nur gefährlich, sondern kann im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Dem Besitzer drohen Konsequenzen, denn so etwas kann strafbar sein, weil es Tierquälerei ist.

Halter muss auf die Gesundheit des Tiers achten

In Paragraf 8 der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) wird festgelegt, dass Halter dazu verpflichtet sind, für die Gesundheit ihrer Haustiere zu sorgen.
Konkret hat man "für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt; dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in Fahrzeugen oder Wintergärten sowie sonstigen abgegrenzten Bereichen, in denen die Lufttemperatur schnell ansteigen kann".
Im Sommer braucht der Vierbeiner im Auto Frischluft.
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Im Tierschutzgesetz (TierSchG) gelten Verstöße als Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die Strafen fallen entsprechend unterschiedlich aus. Dabei kommt es wie so oft auf den Einzelfall an; ob zum Beispiel Absicht vorliegt oder es unabsichtlich passiert ist, weil der Halter die Situation falsch eingeschätzt bzw. unterschätzt hat. Dabei geht es nicht nur um eine Überhitzung, sondern im Winter auch um eine mögliche Unterkühlung.

Große Spanne an möglichen Strafen

Dabei reicht die Spanne von bis zu 25.000 Euro Geldstrafe bis hin zu einer maximal drei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem kann es dem Halter laut Paragraf 20 des Tierschutzgesetzes auch für kurze Zeit bis lebenslänglich verboten werden, Haustiere zu halten.