In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung wird der Umgang mit Hunden im Auto geregelt. Dort heißt es, dass ein Hund als Ladung gilt, die im Auto ausreichend gegen Verrutschen, Umfallen sowie Hin- und Herrollen gesichert werden muss. Der geliebte Vierbeiner muss also gut gesichert sein, wenn er mitkommen soll. Bei einer längeren Autofahrt erst recht.
Der Grund ist klar, denn Hunde können, wenn sie nicht gesichert sind, bei einer Vollbremsung in Gefahr geraten, aber gleichzeitig auch zur Gefahr für die Insassen werden. Unabhängig von einem Zwischenfall oder einem Unfall kann der Hund im Auto aber auch den Fahrer ablenken, wenn er herumtollen sollte.

Geldstrafe plus Punkte

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss zahlen. Ist der Hund während der Autofahrt nicht ausreichend gesichert, werden 35 Euro fällig. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es schon 60 Euro, plus ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit Sachbeschädigung wiederum sind es 75 Euro, plus ein Punkt in Flensburg.
Auch im Kofferraum muss der Hund gesichert werden.
Bild: Werk

Beim Transport ist der Beifahrersitz tabu, der Hund gehört stattdessen auf die Rücksitzbank, in den Fußraum hinter dem Vordersitz oder in den Laderaum eines Kombis oder Vans. Dabei kommt es natürlich auch auf die Größe des Hundes an.

Mehrere Möglichkeiten für die Absicherung

Zur Absicherung des Hundes stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. So gibt es Hundetransportboxen aus Kunststoff oder Metall, spezielle Anschnallgurte, einen Hundesitz oder auch als zusätzliche Sicherung Trenngitter für den Laderaum. Dies aber immer nur in Verbindung mit einer Sicherung durch einen Gurt oder eine Box.
"Gesetzliche Prüfvorschriften zu Sicherungssystemen für Tiere existieren nicht. Es ist aber bei der Auswahl von Produkten sinnvoll, auf Crashtests oder DIN-Prüfungen (DIN75410-2) zu achten", rät der ADAC, der zudem betont: "Eine Anprobe am bzw. mit dem Tier ist vor dem Kauf ebenso empfehlenswert wie eine geduldvolle Eingewöhnung."