Im Ausland den Führerschein verlieren: Was sind die Folgen?
Führerschein weg im Urlaub: Wo gilt das Fahrverbot?

Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Doch wie geht es dann weiter?
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Wer im Urlaub im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstößt, der muss teilweise mit harten Strafen rechnen. Da kann für Falschparken bereits ein dreistelliges Bußgeld fällig werden. Je nach Schwere des Verstoßes droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man sich vor Fahrtantritt in den Urlaub oder generell vor einer Fahrt ins Ausland schlau macht, wie die Regeln vor Ort sind.
"Wer im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird“, erklärt Rechtsanwalt Tom Louven von geblitzt.de.
Fahrerlaubnis kann nicht dauerhaft entzogen werden
Die Folge: "Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Behörden vorbehalten", so Louven.
Das bedeutet: Die ausländische Behörde kann den Führerschein lediglich verwahren. Trotzdem ist es dann nicht immer einfach, die Papiere zurückzuerhalten. Deshalb sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, rät Louven, der zudem klarstellt: "Im Moment gelten Fahrverbote in der Regel nur in den Ländern, in denen sie verhängt worden sind." Bedeutet hier: Bekommt man den Führerschein zurück, darf man in Deutschland weiter Auto fahren.

Im Moment gelten Fahrverbote in der Regel nur in den Ländern, in denen sie verhängt worden sind.
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Doch was tun, wenn der Führerschein nicht direkt vor Ort wieder ausgehändigt wird und keiner der Mitreisenden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Darf man sich dennoch hinter das Lenkrad setzen?
Besser nicht hinter das Steuer setzen
Hier mahnt Louven zur Vorsicht: "Darauf sollte man besser verzichten. Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durchfährt man einen Drittstaat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein."
Auch der umgekehrte Fall kann ungemütlich werden. Wird der Führerschein also von deutschen Behörden nach einem Verkehrsverstoß verwahrt, sind Fahrten im Ausland keine gute Idee. Andernfalls können empfindliche Bußgelder wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins anfallen.
In manchen Ländern ist sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine Haftstrafe denkbar, da die Polizeibeamten im Zweifel davon ausgehen können, dass der Führerschein nicht nur vergessen wurde, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.
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