Als Autofahrer lässt man im Straßenverkehr schon mal Dampf ab, wenn man sich über etwas ärgert. Zum Beispiel dann, wenn man zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Denn das kann teuer werden.
Und auch dann muss der Frust schon mal raus, wenn den Wutausbruch niemand mitbekommt. Sogar hin und wieder auch dann, wenn in dem Moment gar nichts passiert ist. Hauptsache, man kann dem (aufgestauten) Ärger Luft machen. Blöd nur, wenn die Polizei es dann doch mitbekommt.
Das ist in Berlin einem Audi-Fahrer passiert, der der Geschwindigkeitsmessung in der Stadt ganz generell mal die Meinung geigen wollte – per erhobenem Stinkefinger. Er hatte aber nicht mit einem tatsächlichen Raser gerechnet, der auf der linken Spur zu schnell fuhr und geblitzt wurde – während der Audi-Fahrer den Stinkefinger in Richtung Blitzer zeigte.

Anzeige wegen Beleidigung?

Ein ebenso kurioser wie seltener Zufall. Die Quittung: Post von der Polizei. "Der rechts bekommt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und der links eine Anzeige wegen Beleidigung", verkündete die Polizei auf X.
Die Erfolgschancen dürften aber gen Null tendieren, sagt Verkehrsrechts-Experte Uwe Lenhart der Bild: "Der Audi-Fahrer hat sich nicht strafbar gemacht. Der Vorsatz einer Beleidigung muss das Bewusstsein umfassen, dass die Äußerung durch eine andere Person wahrgenommen wird. Indem der Fahrer extra langsam an das Blitzer-Auto fuhr, kann nicht angenommen werden, dass er während der Ausführung der Geste wollte oder damit rechnete, dass diese von jemandem zur Kenntnis genommen würde."
Seine herabsetzende, sexualbezogene Bedeutung habe die Geste in breiten Bevölkerungskreisen aber inzwischen nahezu verloren, sagt Anwalt Lenhart. Der erhobene Mittelfinger diene heute eher dem demonstrativen Ausdruck von Schadenfreude (Nach dem Motto: "Diesmal erwischt ihr mich nicht!"). Er kann aber auch Provokation oder Missbilligung bedeuten.