Vor allem in der Dämmerung der frühen Morgen- und Abendstunden kommt es im Herbst und Winter immer wieder zu Wildunfällen. Die Tendenz ist steigend. Im vergangenen Jahr verunfallten rund 295.000 PKWs mit Rehen, Wildschweinen oder anderen Wildtieren. Im Vergleich zum Jahr 2018 ein Anstieg von rund 10 Prozent.

Die Gefahr, die von Wildunfällen ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden. Die vorherrschende Meinung, es käme beim Zusammenstoß mit Wild nur zu Blechschäden, ist falsch. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) verunfallten im vergangenen Jahr deutschlandweit rund 2867 Fahrzeuge mit Personenschaden bei Wildunfällen, zwölf davon sogar mit Todesfolge.

Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, dass die KFZ-Versicherung im Schadensfall nach Wildunfällen immer regulierend einspringen würde. Genaueres steht im Kleingedruckten. Die KFZ-Versicherung übernimmt den Schaden bei einem Wildunfall nämlich nur, wenn es sich um so genanntes Haarwild, also Rehe, Wildschweine oder Wölfe handelt. Kollidieren Autofahrer jedoch mit anderen Wildtieren wie beispielsweise einer Kuh, einer Katze oder einem Vogel, greift der Versicherungsschutz oft nicht. Für solche Schadensfälle ist eine Erweiterung der KFZ-Versicherung notwendig. Auch sind Wildschäden nur in Teil- oder Vollkasko-Versicherungen inkludiert. Bei einer Haftpflichtversicherung, die rund die Hälfte aller deutschen Autofahrer abgeschossen hat, muss der Fahrer selbst zahlen. Der DGV beziffert einen Wildunfallschaden mit im Durchschnitt 2.800 Euro.

Versicherungsnehmer, die mit ärgerlichen Haarwild-Konditionen nicht zufrieden sind, können ihre Versicherung kündigen und zu einer neuen Versicherung wechseln. Ein KFZ-Versicherungsvergleich lohnt sich, um Konditionen und Preise verschiedener Versicherer gegenüberzustellen.

Der ADAC rät weiterhin dazu, sich unbedingt an bestimmte Ablaufregeln im Falle eines Wildunfalls zu halten. Dazu gehört zuerst die Absicherung der Unfallstelle mittels Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. Danach sollte umgehend die Polizei kontaktiert werden, die wiederum den für das Revier zuständigen Jäger oder Förster in Kenntnis setzt. Dieser kann sich dann um den Abtransport des beim Unfall getöteten oder verletzten Tieres kümmern.

Für den Versicherungsnehmer ist es allerdings entscheidend, sich vom Jäger oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Ohne diese Bescheinigung kann der Schaden nicht bei der KFZ-Versicherung gemeldet werden.

Um einen Unfall zu vermeiden, kann es hilfreich sein, vor allem in der Dämmerung seine Fahrweise anzupassen. Eine verringerte Geschwindigkeit in ländlichen Gebieten verkürzt den Bremsweg und trägt somit zur Unfallvermeidung bei.