(dpa) In der Diskussion um das nur noch eingeschränkt zulässige Klimaanlagen-Kältemittel R134a stärkt die EU-Kommission Frankreich den Rücken. Das Vorgehen der französischen Behörden könne mit EU-Recht vereinbar sein, erklärte EU-Industriekommissar Antonio Tajani in einer am 16. Juli 2013 in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme. Er kündigte ein Treffen von Vertretern der 28 EU-Staaten am 17. Juli an, die über die Lage beraten sollen.

Daimler: "Haben gültige Typzulassung"

Nach Ansicht von Daimler ist die Zulassung des Bundesamts europaweit gültig: "Die Aussagen der Kommission ändern an unserer Situation nichts. Unsere Fahrzeuge haben eine europaweit gültige Typzulassung. Deshalb steht auch einer Zulassung in den EU-Mitgliedsstaaten nichts im Wege", erklärte ein Sprecher.

Kältemittel R134a statt R1234yf

Die französischen Behörden hatten einen Zulassungsstopp für bestimmte Mercedes-Neuwagen verhängt, die das Mittel R134a für die Kühlung weiterhin verwenden. Damit erkennen sie eine vom Kraftfahrtbundesamt erteilte erweiterte Typgenehmigung für Wagen der A-, B- und SL-Klasse vorerst nicht an. Für Neuwagen sind seit Jahresbeginn 2013 klimaschonendere Kältemittel vorgeschrieben. Das Mittel R1234yf erfüllt die EU-Auflagen, das von Daimler weiterhin genutzte R134a nicht.

Daimler verweist auf Sicherheitsrisiken

Brandversuch von Daimler mit dem Kältemittel R1234yf Dezember 2012 - Spanien
Brennende B-Klasse: Brandversuch von Daimler mit dem Kältemittel R1234yf im Dezember 2012.
Bild: Werk
Daimler verweist auf eigene Tests, die Hinweise auf Sicherheitsrisiken des EU-konformen R1234yf ergeben hätten. Diese Bedenken habe Daimler bisher aber nicht hinreichend begründen können, bemängelte Tajani. Das relevante EU-Gesetz gebe Regierungen das Recht, unter bestimmten Bedingungen "vorübergehende Schutzmaßnahmen einzuleiten", erklärte Tajani. "Wenn dieses entsprechend eingeleitet wird, kann die Kommission die französische Initiative als gerechtfertigt ansehen."
Die EU-Kommission hat der Bundesregierung bereits mit der Eröffnung eines Verfahrens wegen Verletzung europäischen Rechts gedroht. Brüssel werde die Antworten aus Berlin sorgfältig untersuchen, betonte Tajani.