Keine Fahrverbote für für Rad- und E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein
NRW-Gericht: Kein Fahrverbot für Rad- und E-Scooter-Fahrer

– Unter Drogen oder Alkohol unterwegs gewesen? Behörden in Nordrhein-Westfalen wollten daraus etwas für die zukünftige Nutzung von Fahrzeugen ableiten, für die kein Führerschein nötig ist.
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(dpa/AUTO BILD/KI) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass Personen, die betrunken oder unter Drogen Rad oder E-Scooter gefahren sind und keinen Führerschein besitzen, nicht die Nutzung dieser Fahrzeuge verboten werden darf. Die Entscheidungen betreffen zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte, die vorläufig wieder mit Rad oder E-Scooter, für die kein Führerschein erforderlich ist, am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Urteile sind endgültig und nicht anfechtbar (Az.: 16 B 175/23 und 16 B 1300/23 vom 5.12.2024).
Das OVG hob damit frühere Beschlüsse der Verwaltungsgerichte auf. Als Begründung führte das Gericht an, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung keine rechtliche Grundlage biete, um das Führen von führerscheinfreien Fahrzeugen zu untersagen. Diese Einschränkung würde die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen unverhältnismäßig einschränken. Zudem seien diese Fahrzeuge im Vergleich zu Kraftfahrzeugen generell weniger gefährlich.
Fahrerlaubnis-Verordnung zu unpräzise
Weiterhin sei die Fahrerlaubnis-Verordnung zu unpräzise, was die Kriterien für die Eignung zum Führen von Rädern oder E-Scootern betrifft. Im Fall der beiden Betroffenen war einer mit zwei Promille Alkohol auf dem Fahrrad unterwegs, während der andere unter dem Einfluss von Amphetamin einen E-Scooter fuhr.
Die Hauptverfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Gelsenkirchen anhängig. Mit diesen Eilentscheidungen schließt sich das nordrhein-westfälische OVG der Rechtsprechung von Gerichten in Rheinland-Pfalz und Bayern an und signalisiert, dass es in der Hauptsache voraussichtlich bei seiner Auffassung bleiben wird.
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