Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos
Fünf Jahre mehr Steuerfreiheit für Elektro-Dienstwagen

E-Auto-Fahrer und Unternehmen mit klimafreundlichen Flotten profitieren weiter: Die Kfz-Steuerbefreiung wurde über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängert.
Bild: Stellantis
Wer schon ein E-Auto hat oder jetzt eines anschaffen will, profitiert weiter: Das Bundeskabinett hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Ursprünglich sollte die Regelung zum 1. Januar 2026 auslaufen, nun gilt sie für Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030.
Heißt konkret: Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Signal für Umstieg und Industrie
"Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen, und es unterstützt die Automobilindustrie", erklärt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Für viele Firmen ist das ein doppelter Vorteil: geringere Fixkosten pro Fahrzeug und ein Signal, dass sich der Umstieg auf elektrische Dienstwagen langfristig rechnet.

Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos um fünf Jahre.
Bild: Stellantis
Doch damit nicht genug: Das Kabinett hat zusätzlich eine Sonderabschreibung für E-Dienstwagen beschlossen. Firmen, die ein Elektroauto bis zu einem Anschaffungspreis von 100.000 Euro kaufen, können künftig 75 Prozent der Kosten im Jahr der Anschaffung abschreiben.
Milliarden-Entlastung für Unternehmen
Das verschafft Betrieben Liquidität und macht Investitionen in elektrische Flotten wirtschaftlich attraktiver. Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich die Entlastung durch die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung 2026 auf rund 50 Millionen Euro – bis 2030 sollen es bereits bis zu 380 Millionen Euro pro Jahr sein.
Parallel dazu startet ein neues Förderprogramm: Mit insgesamt drei Milliarden Euro will die Bundesregierung Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern. Finanziert wird das Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie dem EU-Klimasozialfonds. Laufzeit: bis 2029.
Damit wird klar: Die E-Mobilität bleibt steuerlich attraktiv. Für Dienstwagenfahrer lohnt sich das doppelt. Denn wer ein E-Auto auch privat nutzt, muss nur einen reduzierten geldwerten Vorteil versteuern: 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei Fahrzeugen bis 100 000 Euro, 0,5 Prozent bei teureren Autos. Bei Verbrennern liegt der Satz bei einem Prozent – so lassen sich mehrere Hundert Euro monatlich sparen.
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