(dpa) Hat ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt, muss die Zulassungsstelle das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falls stilllegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis in einem am Freitag (22. Oktober 2010) veröffentlichten Urteil. Nach Meinung des Gerichts ist die Behörde an die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes gebunden, denn andernfalls würde sie sich zum Kontrolleur der Behörde machen (Az.: 10 K 686/09). Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters ab, dessen Wagen ohne weitere Prüfung stillgelegt worden war.
Anlass war eine Mitteilung des Finanzamtes, dass der Mann 417 Euro Kfz-Steuern nicht bezahlt hatte – was nach Ansicht der Klägers nicht zutreffend gewesen sei.