Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsrabatt übertragen
Rabatt übertragen – wie geht das?

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Mit Schadenfreiheitsrabatten lässt sich bei der Kfz-Versicherung jede Menge Geld sparen. Benötigen Sie den Rabatt nicht mehr, können Sie ihre Schadenfreiheitsklasse auch auf andere Übertragen. AUTO BILD sagt Ihnen, wie das geht.
Wie teuer die Kfz-Versicherung ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben Fahrzeug und Versicherungsumfang können unter anderem auch der Beruf, die Anzahl der Fahrer oder der Stellplatz des Wagens eine Rolle spielen. Und natürlich der Schadenfreiheitsrabatt des Halters. Je länger man unfallfrei unterwegs ist, desto günstiger wird die Versicherung – zumindest ist das bei Haftpflicht und Vollkasko so, also den Versicherungen, deren Risiko man mehr oder weniger selbst in der Hand hat. Von dieser Schadenfreiheitsklasse können unter Umständen auch andere profitieren.
Wer kann einen Schadenfreiheitsrabatt übertragen?
Grundsätzlich ist die Schadenfreiheitsklasse personengebunden, doch kann man seinen Rabatt auch an andere übertragen. Allerdings legen viele Versicherer bestimmte Voraussetzungen fest: Manche Assekuranzen erlauben nur den Übertrag auf Verwandte, und häufig muss der Empfänger nachweisen, dass er regelmäßig mit dem Wagen gefahren ist oder sogar als Hauptfahrer gemeldet war.
Ein typischer Fall: Kinder nutzen nach der Führerscheinprüfung erst mal das Auto der Eltern. Lassen sie nach einigen Jahren ein Auto erstmalig auf sich selbst zu, werden sie trotz der mittlerweile gesammelten Fahrpraxis in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse eingestuft – und zahlen die höchsten Tarife. Nicht selten geben Eltern oder Großeltern ihren Schadenfreiheitsrabatt dann an die Kinder ab – in der Regel wird dafür der Rabatt eines Zweitwagens hergenommen. Denn: Der Abgebende profitiert für diesen Wagen fortan freilich nicht mehr von dem Rabatt. Gar kein Problem ist das, wenn Eltern oder Großeltern ohnehin ihr Auto aufgeben wollen; außerdem kann ein Rabatt auch dann übertragen werden, wenn der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist. Mit dem Wagen wird auch der Rabatt vererbt. Außerdem bleibt ein Rabatt auch bestehen, wenn eine Versicherung beendet oder ein Fahrzeug abgemeldet wurde. Wie lange, legt die Versicherung fest, bei vielen kann die Schadenfreiheitsklasse bis zu zehn Jahre nach Abmeldung wieder neu genutzt werden.
Wichtig: Der Empfänger kann nicht mehr Schadenfreiheitsjahre bekommen, als er hätte selbst sammeln können. Wer den Führerschein also erst seit fünf Jahren hat, kann maximal fünf Schadenfreiheitsjahre annehmen – die überschüssigen Jahre verfallen!
Wie sieht es mit Dienstwagen und Carsharing-Autos aus?
Wer viel mit einem Dienstwagen oder Carsharing-Fahrzeugen unterwegs ist, sammelt auch Fahrerfahrung. Die kann ihm zu einer günstigeren SF-Klasse verhelfen, wenn er später selbst ein Auto zulässt. Im Falle eines Dienstwagens muss dazu eine Vereinbarung mit dem Chef und der Versicherung des Arbeitgebers getroffen werden, dass man beim Abgeben des Wagend die SF-Klassen mitnehmen darf. Carsharing-Nutzer können sich vom Verleiher die Nutzungszeit bestätigen lassen und damit bei einer Neuversicherung wertvolle Rabattjahre nutzen.
Wie funktioniert der Rabatt-Übertrag?
Ein Rabatt kann sowohl innerhalb der gleichen Versicherung übertragen werden, als auch bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Reichen Sie dazu bei der Rabatt-abgebenden Versicherung den Antrag zur Rabattübertragung ein oder bitten Sie Ihren Versicherungsvertreter, dies für sie zu erledigen. Achtung: Übertragen werden immer die Schadenfreiheitsjahre, welcher Rabattsatz dahinter steht, kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.
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