Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, dem kann auch mehr passieren als einem Gelegenheitsfahrer. Deshalb staffeln nahezu alle Versicherungen ihre Tarife auch nach der jährlichen Fahrleistung eines Autos. Viele Kilometer bedeuten ein höheres Unfall-Risiko, das sich die Versicherung mit teureren Beiträgen bezahlen lässt. 

Wie oft wird der Kilometerstand abgefragt?

Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen, geben Sie in der Regel den Anfangs-Kilometerstand ihres Wagens an. Möchten Sie von vergünstigten Beiträgen profitieren, können Sie der Versicherung mitteilen, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren werden. Manche Gesellschaften bitten anschließend um eine jährliche Kilometerstandsmitteilung, andere fragen nur alle paar Jahre nach. Wichtig: Spätestens bei einem Unfall erfährt die Versicherung den Kilometerstand. Stellt sich heraus, dass Sie – um Geld zu sparen – weniger Jahreskilometer angegeben haben als Sie gefahren sind, drohen Vertragsstrafen. Den Versicherungsschutz verlieren Sie aber nicht!
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Muss ich melden, wenn ich mehr oder weniger Kilometer fahre?

Weniger Kilometer als vereinbart zu fahren ist kein Problem, allerdings zahlen Sie dann für ein höheres Risiko Beiträge als Sie tatsächlich eingehen. Melden Sie Ihrer Versicherung also, wenn sich Ihre Fahrleistung merklich und voraussichtlich dauerhaft verringert hat! Viele Gesellschaften erstatten noch im laufenden Jahr einen Teil des Beitrags zurück, auf jeden Fall aber können Sie mit geringerer Laufleistung von günstigeren Tarifen im Folgejahr profitieren. 
Stellen Sie fest, dass Sie ihre vereinbarte Kilometerzahl überschreiten werden, ist das auch kein Weltuntergang. Wer auf seine Versicherung zugeht und die neue Fahrleistung meldet, muss nicht einmal mit Vertragsstrafen rechnen, sondern lediglich mit einem etwas höheren Beitrag. 

Fragen alle Versicherungen den Kilometerstand ab?

Nein, manche Gesellschaften vertrauen Ihren Kunden blind. Ausnutzen zu Gunsten niedrigerer Beiträge sollten Sie das aber nicht, denn spätestens im Schadensfall erfährt die Versicherung den tatsächlichen Kilometerstand. Eine Abfrage erfolgt natürlich auch dann nicht, wenn Sie einen Tarif ohne Kilometer-Begrenzung abgeschlossen haben.

Von

Michael Gebhardt