(dpa/sb) Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Eltern eines fünf Jahre alten Mädchens, dessen Fahrrad gegen ein Auto gerollt war und es dabei zerkratzt hatte, müssen nicht für den Schaden zahlen. Dies hat das Amtsgericht München in einem Urteil klargestellt (Az.: 122 C 8128/10) und die Klage des Autobesitzers abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Fahrrad des Mädchens war im November 2009 vor einem Kindergarten umgestürzt, gegen den vorbeifahrenden Wagen gefallen und hatte so Schrammen verursacht. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Eltern des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Seiner Ansicht nach darf ein Kind in dem Alter nicht alleine zum Kindergarten radeln.
Das Gericht argumentierte hingegen, es gehöre zu den Aufgaben der Eltern, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Außerdem sei das Mädchen bereits mit drei Jahren alleine mit dem Rad in den Kindergarten gefahren. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten.