Wer zahlt das ganze Malheur?

Ein Alptraum: Ein Ball rollt zwischen parkenden Autos hervor, spielend rennt ein Kind hinterher. Alles weitere passiert in Bruchteilen von Sekunden: bremsen, lenken, es kracht fürchterlich – Glück im Unglück – dem Kind passiert nichts. Reichlich Blechschaden, das flaue Gefühl des Schocks in der Magengrube und eine Frage bleiben zurück: Wer zahlt das ganze Malheur?

Das Kind und seine Eltern jedenfalls nicht. Denn unser Nachwuchs ist bei Unfällen im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr weder schuldfähig noch haftbar. Die Begründung des Gesetzgebers leuchtet ein: Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, können Gefahren und Situationen nicht richtig einschätzen, handeln spontan und unüberlegt.

Der Autofahrer haftet deshalb mit der allgemeinen Betriebsgefahr seines Autos. Selbst wenn das Kind unbestreitbar die Schuld am Unfall trägt. Ergo: Der Autofahrer oder seine Vollkasko bleibt auf dem Schaden am eigenen Auto sitzen, die Kfz-Haftpflicht zahlt Beulen an anderen Wagen (§ 828 Abs.1, 2 BGB). Und: Der Schadenfreiheitsrabatt geht verloren.

Die Haftungsgrenzen für Kinder

Wird ein Kind unter zehn bei einem Unfall verletzt, muß der Fahrer oder seine Haftpflicht dem Kind möglicherweise eine lebenslange Rente zahlen. Da reicht die normale Deckung meist nicht. Tip: Immer die höchste Deckung für Personenschäden wählen. Kindern ab zehn kann das Gericht eine Mitschuld geben. Je nach Höhe muß sich das Kind oder die Haftpflicht der Eltern am Schaden beteiligen. Ansprüche des Kindes werden entsprechend gekürzt.

Wenn spielende Kinder unter sieben Jahre ein Auto zerkratzen, zahlt der Autobesitzer den neuen Lack aus eigener Tasche. Ausnahme: Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt (§ 832 BGB), sind sie oder ihre Haftpflichtversicherung dran.

Die Haftungsgrenzen für Kinder:Von 0 bis 7 Jahren sind Kinder immer schuldunfähig, haften niemals. Ausnahme: Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften die Eltern oder deren Haftpflchtversicherung. • Von 7 bis 10 Jahren haften Kinder bei Verkehrsunfällen nicht. Beschädigen sie beim Spielen ein Auto, müssen die Eltern oder deren Privat-Haftpflicht in jedem Fall zahlen. • Ab 10 Jahren kann Kindern bei Unfällen eine Mitschuld zugeschrieben werden. Sie haften entsprechend ihrer Mitschuld. Ansprüche der Kinder werden gekürzt.