Klimaschutzgesetz-Debatte: Verkehrsminister befürchtet Fahrverbote
Wissing warnt vor harten Einschnitten für den Verkehr

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1973 gab es wegen der Ölkrise "autofreie Sonntage" in Deutschland. Im Ringen um eine Reform des Klimaschutzgesetzes warnt der Minister nun vor ähnlichen Einschränkungen.
Bild: dpa
(dpa/AUTO BILD/KI) Im Zuge der Auseinandersetzung um eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor möglichen weitreichenden Konsequenzen für Autofahrer gewarnt. Diese könnten nach seiner Aussage bis zu Fahrverboten an Wochenenden reichen. Diese Informationen stammen aus einem Brief Wissings an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag und über den zunächst die "Bild"-Zeitung berichtete.
In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass das Verkehrsministerium gemäß dem bestehenden Gesetz verpflichtet ist, ein Sofortprogramm zu erarbeiten, falls das novellierte Klimaschutzgesetz nicht bis zum 15. Juli in Kraft tritt. Dieses Programm soll die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsgrenzen des Verkehrssektors in den Folgejahren gewährleisten.
Kaum vermittelbare Maßnahmen
Wissing argumentiert, dass zur Erreichung der Sektorenziele im Jahr 2024 eine signifikante Reduktion der Fahrleistung von PKW und LKW erforderlich wäre – eine Maßnahme, die in seinen Augen nur durch umfassende und für die Bevölkerung schwer vermittelbare Einschränkungen, wie generelle Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen, umsetzbar sei. Er weist darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht nur die Bürger hart treffen würden, sondern auch Lieferketten empfindlich stören könnten, da eine kurzfristige Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene als unrealistisch betrachtet wird.
Bei den aktuellen Gesprächen der Ampelkoalition zum Klimaschutzgesetz steht zur Debatte, welche Verantwortlichkeiten die einzelnen Ministerien in Zukunft tragen sollen, sollten die CO2-Einsparziele verfehlt werden – speziell im Verkehrssektor ist dies ein kritischer Punkt. Die Bundesregierung hat bereits eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen, in dem Klimaschutzziele verbindlich festgelegt sind. Zu den Kernpunkten zählt der Mechanismus, dass im Falle einer Zielverfehlung durch einen Sektor, das zuständige Ressort ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen muss, um die Einhaltung der Emissionsgrenzen zu garantieren.
Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen die Klimaziele in Zukunft nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend überprüft werden. Die Bundesregierung soll als Ganzes darüber entscheiden, in welchem Bereich und mit welchen Maßnahmen die festgelegte Gesamtmenge an CO2 bis zum Jahr 2030 eingehalten wird. Diese Herangehensweise würde erst greifen, wenn es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung käme. Besonders die FDP setzt sich für eine solche Reform des Klimaschutzgesetzes ein.
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