Knöllchen im Ausland
Vollzug ausgesetzt

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Die Schonfrist für Verkehrssünder im Ausland bleibt vorerst bestehen. Der ACE geht davon aus, dass Autofahrer nicht vor 2009 grenzübergreifend für ihre Vergehen belangt werden.
Die "Vollstreckungsgemeinschaft" in Europa kommt nur ganz langsam voran. Das bedeutet, für Verkehrsünder läuft die schon seit drei Jahren währende Schonfrist vorerst weiter. Wer sich im Ausland verkehrswidrig verhält, muss folglich nicht fürchten, zuhause demnächst belangt zu werden. Der Auto Club Europa (ACE) geht davon aus, dass die in Brüssel gefassten einschlägigen Beschlüsse nicht vor Ende 2009 in nationales Recht übertragen werden. "Solange haben Bußgeldsünder daheim nicht mit der Vollstreckung von Geldstrafen wegen im Ausland begangener Verkehrsvergehen zu rechnen", sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Er begründete seine Einschätzung mit dem andauernden erheblichen Verzug bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften. Zwar habe der EU-Ministerrat bereits Anfang 2005 einen Rahmenbeschluss zur europaweiten Strafvollstreckung gefasst. Doch erst jetzt sei ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgelegt worden. "Bis alle gesetzgeberischen Mühlen gemahlen haben, kann es noch dauern, so Lempp. Dem ACE zufolge wird das Gesetz zudem erst sechs Monate nach seiner Verkündung tatsächlich wirksam. In dieser Zeit bleibe die Vollstreckung außer Vollzug.
Der Verkehrsclub wies darauf hin, dass Deutschland mit Österreich bereits ein bilaterales Vollstreckungsabkommen unterhält. Hier werden Verkehrssünder also bereits belangt. Ende 2009 könnte das in ganz Europa Realität werden: Nach den EU-Plänen dürfen Geldbußen für Verkehrsvergehen im Ausland allerdings künftig nur dann vollstreckt werden, wenn die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt.
Der Verkehrsclub wies darauf hin, dass Deutschland mit Österreich bereits ein bilaterales Vollstreckungsabkommen unterhält. Hier werden Verkehrssünder also bereits belangt. Ende 2009 könnte das in ganz Europa Realität werden: Nach den EU-Plänen dürfen Geldbußen für Verkehrsvergehen im Ausland allerdings künftig nur dann vollstreckt werden, wenn die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt.
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