Aus dem grenzüberschreitenden Eintreiben von Bußgeldern wird vorerst nichts. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten – ursprünglich war als Starttermin der 22. März 2007 vorgesehen. Folge der Verzögerung: Wer im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert, braucht auch weiterhin nicht zu befürchten, im Heimatland dafür belangt zu werden. Ziel war es eigentlich, Strafen über 70 Euro auch außerhalb des Urlaubslandes zu vollstrecken. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben – die Umsetzung des Gesetzes soll jetzt Ende 2007 in Kraft treten.

Von

Jan Kriebel