Investitionsprogramme und Fördermittel sollen bei der Energiewende helfen – doch was kürzlich in Sachsen-Anhalt passierte, war wohl nicht im Sinne des Erfinders: Die landeseigene Investitionsbank Sachsen-Anhalt spendierte einem Unternehmer aus dem Landkreis Harz gut 50.000 Euro für den Kauf eines elektrischen Porsche Taycan. Der 571 PS starke E-Bolide beschleunigt in vier Sekunden auf 100 km/h und hat einen Neupreis von 150.000 Euro. Und es wird noch kurioser – das Geld stammt aus einem Förderprogramm für Energieeffizienz in Unternehmen.

Wohl der Deal seines Lebens

Die Investmentbank lockte im Vorfeld mit dem Angebot, alte Benziner mit Fördergeld gegen Elektroautos einzutauschen. Für den Unternehmer kam das wie gerufen: Er tauschte seinen alten Porsche mit Verbrennungsmotor gegen das neue, elektrisch betriebene Modell Taycan 4S ein – und sieht sich keines Vergehens schuldig. "Ja, ich fahre ein luxuriöses Auto, weil das mein Arbeitsplatz ist. Und ja, ich habe eine staatliche Förderung in Anspruch genommen, die einen luxuriösen Arbeitsplatz gegen einen luxuriösen Arbeitsplatz ersetzt", sagte er der Mitteldeutschen Zeitung (MZ).

Beinahe dreist

Der Fall aus dem Jahr 2020 wurde erst jetzt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg bekannt: Laut BILD-Zeitung hatte der Unternehmer geklagt, weil er von der Investitionsbank zusätzliche 16.000 Euro Zuschuss für Extras wie eine Audioanlage und ein beheizbares Lenkrad haben wollte. Das Gericht wies die Klage ab – mit einer fast ironisch klingenden Begründung: Sonderausstattungen seien als "individueller Luxusaufwand" nicht förderfähig.

Berechtigte Kritik

Die Förderung von Luxusautos löste eine Welle der Kritik aus. "Wenn das Programm die Förderung von Luxusautos in dieser Größenordnung zulässt, nur weil sie einen Elektroantrieb haben, dann gibt es hier offenbar offensichtliche Regelungslücken", erklärte Behördensprecher Frank Düsekow vom Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt gegenüber der MZ.
Inzwischen hat das Sportwagen-Schlupfloch ein Ende. Die Investitionsbank teilte mit, dass seit 2021 keine Elektrofahrzeuge mehr über das besagte Förderprogramm "Sachsen-Anhalt Energie" bezuschusst werden können. Ob vor diesem Zeitpunkt noch weitere Edelkarossen gefördert wurden, ließ das Institut offen. Der Landesrechnungshof will den Fall jedoch so nicht stehen lassen und fordert eine verbindliche Förderhöchstgrenze pro gefördertem Fahrzeug – alternativ wäre auch eine Liste ausgewählter förderfähiger Fahrzeuge denkbar.