Anfang des Jahres hatte AUTO BILD (Heft 3/2003) bereits darüber berichtet: "Raser kaufen sich im Internet frei". Damals waren der Redaktion vermehrt Angebote aufgefallen, in denen Autofahrer gegen Bargeld die Verkehrsvergehen anderer Fahrer und deren Punkte übernehmen wollten. Die Anbieter sind meist Wenigfahrer und solche, die es sich leisten können, Punkte zu kassieren – weil sie selbst bislang keine auf dem Konto haben.

Mittlerweile sieht auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diesem Treiben nicht mehr stillschweigend zu. "Fast täglich gehen neue Strafanträge raus", sagt der zuständige KBA-Sachbearbeiter Frank Liebhart. Bearbeitet werden sie von der für Internetkriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Cottbus.

Wenn ein Autofahrer geblitzt wird, schickt die Bußgeldstelle der Stadt dem Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen. Bestreitet er den Verstoß, kann jemand für ihn als "Täter" einspringen. Aus Zeitgründen wird meistens in Flensburg nicht geprüft, ob es sich bei einem zugegebenen Verstoß tatsächlich um den angegebenen Fahrer des betroffenen Autos gehandelt hat. So können – deren (bezahltes) Einvernehmen vorausgesetzt – Namen bzw. Daten Unbeteiligter angegeben werden.

Täglich erhält das KBA von den kommunalen Behörden 14.000 Namensmeldungen zur Eintragung in die Sünderkartei. Anfang März hatte das KBA angekündigt, gegen die illegale Übernahme der Strafen aus Verkehrsdelikten vorzugehen. Die Behörde beruft sich dabei auf das Strafgesetzbuch (Paragraph 271, "gemeinschaftlich mittelbare Falschbeurkundung").

Sie wollen mehr über die Punktekriterien des KBA erfahren? Oder das eigene Punkte-Konto abfragen? Mehr dazu in der autobild.de-Rubrik "Geld und Recht" (Verkehrsrecht).