Kommt sie tatsächlich schon 2028 – oder erst später? Diese Frage müssen sich Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos nun nicht mehr stellen, wenn es um die für 2028 geplante Ladesäulenpflicht an Tankstellen geht. Auf Anfrage des Parlaments hat die Bundesregierung die vorgesehene Umsetzungsfrist bekräftigt, heißt es in einem Beitrag von Welt online. Damit weist die Regierung Vertreter der Mineralölbranche zurück, die zuvor eine Verschiebung der Maßnahme bis 2030 oder 2032 gefordert hatten: BP-Europachef Patrick Wendeler kritisierte bereits im April 2024, es handle sich um ein "unsinniges planwirtschaftliches Instrument".

Ladesäulenpflicht an Tankstellen kommt 2028

Die Gesetzeslage: Ab 2028 sollen alle großen Tankstellenbetreiber Deutschlands mit mindestens 200 Tankstellen an jedem Standort mindestens eine Schnellladesäule mit 150 Kilowatt (kW) oder mehr Leistung vorweisen. Ausnahmen durch eine Härtefallregelung oder verschiedene Flexibilisierungs-Mechanismen seien jedoch denkbar, so Welt online. Ziel der Ladesäulenpflicht an Tankstellen ist es, eine landesweite Grundversorgung mit Schnelllade-Infrastruktur sicherzustellen – ergänzend zur Schaffung des sogenannten Deutschlandnetzes. Perspektivisch soll dadurch die Attraktivität der E-Autos für potenzielle Käuferinnen und Käufer steigen.
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Große Ziele der Regierung

Laut Welt online argumentierte die Bundesregierung, eine Verschiebung der Ladesäulenpflicht an Tankstellen wäre kontraproduktiv für den Markthochlauf der Elektromobilität. Denn auch hier sind die Ansprüche hoch: Bis 2030 sollen rund 15 Millionen Elektroautos in Deutschland unterwegs sein. Einige Expertinnen und Experten sind diesbezüglich eher skeptisch. Nichtsdestotrotz ist die Bekräftigung der Bundesregierung ein Zeichen dafür, dass sie am Glauben an die gesetzten Ziele festhält. Ob die Regelung tatsächlich ihre gewünschte Wirkung erreicht, bleibt allerdings abzuwarten.