Legales EU-Schnäppchen?
Führerschein aus Polen

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Günstig, schnell, einfach? Nach einem neuen EU-Urteil boomt der Führerschein-Tourismus. Doch die Sache hat einen Haken. Einen ziemlich großen sogar.
Das Angebot klingt ebenso verlockend wie unglaublich: Für nur 999 Euro, so heißt es auf großflächigen Werbeplakaten in Berlin, gibt es die begehrte Fahrlizenz. Inklusive Anreise per Bus, drei Wochen Unterbringung in einem schönen Stettiner Hotel und Planschen in der Ostsee.
Die Sache hat allerdings einen Haken: Der Führerschein wird nicht von deutschen, sondern von polnischen Behörden ausgestellt. Rechtlich sei dies gar kein Problem, meint die Nürnberger Ferienfahrschule IFF, die die Plakate geklebt hat. Denn erstens handele es sich ja um den EU-Führerschein. Und zweitens gebe es da ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof am 29. April 2004 gefällt hat (Az. C-476/01): Danach darf ein EU-Mitgliedsstaat einem Führerschein, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, nicht die Anerkennung versagen, nur weil "der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung ... seinen ... Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaats gehabt hat".
Auf Deutsch: Gemäß EU-Richtlinie 91/439 müssen die Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Die Lizenz ist erst einmal gültig – sogar bei Promille-Wiederholungstätern, die in Deutschland mit Pauken und Trompeten durch die MPU (medizinisch- psychologische Untersuchung, kurz "Idiotentest") rasseln würden. Kein Wunder, dass nach IFF-Angaben bereits mehr als 300 Führerschein-Touristen ihre Ferien in Stettin planen.
Welche praktischen Auswirkungen das EU-Urteil hat, ist unter Juristen umstritten. Fakt ist: Noch immer gilt die EU-Regelung, wonach man einen Führerschein in einem fremden Land erst nach einem Mindestaufenthalt von 185 Tagen machen kann. Zwar dürfen die deutschen Behörden die Rechtmäßigkeit ausländischer Dokumente nicht in Frage stellen, doch könnten polnische Behörden den Führerschein auf dem Verwaltungswege zurückfordern, wenn sie merken, dass bei der 185-Tage-Regelung geschummelt wurde.
Genau an diesem Punkt will jetzt die deutsche Politik ansetzen. "Wir müssen unsere Partner im Ausland verstärkt darauf hinweisen, dass hier gegen europäisches Recht verstoßen wird", fordert Michael Zirpen, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Außerdem soll geprüft werden, "ob es Sinn macht, gegen diese Fahrschulen wegen Betrugs vorzugehen." Selbst wenn das betreffende Land nicht kooperieren will, seien den deutschen Behörden keineswegs die die Hände gebunden. "Dann kann immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden", erläutert Oskar Riedmeyer vom Deutschen AnwaltVerein. Früher oder später müssen die Führerscheinneulinge also damit rechnen, dass ihnen die Fahrerlaubnis wieder abgenommen wird – es sei denn, sie verlegen ihren ständigen Wohnsitz tatsächlich für ein halbes Jahr ins Ausland. Ansonsten gilt: Hände weg von solchen Offerten!
Die Sache hat allerdings einen Haken: Der Führerschein wird nicht von deutschen, sondern von polnischen Behörden ausgestellt. Rechtlich sei dies gar kein Problem, meint die Nürnberger Ferienfahrschule IFF, die die Plakate geklebt hat. Denn erstens handele es sich ja um den EU-Führerschein. Und zweitens gebe es da ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof am 29. April 2004 gefällt hat (Az. C-476/01): Danach darf ein EU-Mitgliedsstaat einem Führerschein, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, nicht die Anerkennung versagen, nur weil "der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung ... seinen ... Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaats gehabt hat".
Auf Deutsch: Gemäß EU-Richtlinie 91/439 müssen die Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Die Lizenz ist erst einmal gültig – sogar bei Promille-Wiederholungstätern, die in Deutschland mit Pauken und Trompeten durch die MPU (medizinisch- psychologische Untersuchung, kurz "Idiotentest") rasseln würden. Kein Wunder, dass nach IFF-Angaben bereits mehr als 300 Führerschein-Touristen ihre Ferien in Stettin planen.
Welche praktischen Auswirkungen das EU-Urteil hat, ist unter Juristen umstritten. Fakt ist: Noch immer gilt die EU-Regelung, wonach man einen Führerschein in einem fremden Land erst nach einem Mindestaufenthalt von 185 Tagen machen kann. Zwar dürfen die deutschen Behörden die Rechtmäßigkeit ausländischer Dokumente nicht in Frage stellen, doch könnten polnische Behörden den Führerschein auf dem Verwaltungswege zurückfordern, wenn sie merken, dass bei der 185-Tage-Regelung geschummelt wurde.
Genau an diesem Punkt will jetzt die deutsche Politik ansetzen. "Wir müssen unsere Partner im Ausland verstärkt darauf hinweisen, dass hier gegen europäisches Recht verstoßen wird", fordert Michael Zirpen, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Außerdem soll geprüft werden, "ob es Sinn macht, gegen diese Fahrschulen wegen Betrugs vorzugehen." Selbst wenn das betreffende Land nicht kooperieren will, seien den deutschen Behörden keineswegs die die Hände gebunden. "Dann kann immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden", erläutert Oskar Riedmeyer vom Deutschen AnwaltVerein. Früher oder später müssen die Führerscheinneulinge also damit rechnen, dass ihnen die Fahrerlaubnis wieder abgenommen wird – es sei denn, sie verlegen ihren ständigen Wohnsitz tatsächlich für ein halbes Jahr ins Ausland. Ansonsten gilt: Hände weg von solchen Offerten!
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