Parkt ein Lkw-Fahrer die Autobahnzufahrt eines überfüllten Parkplatzes zu, macht er sich der Nötigung strafbar. Das hat jetzt das Amtsgericht Kassel entschieden (Az. 2631 Js 39636/09). Im konkreten Fall hatte ein Trucker mit seinem Lkw die Zufahrt zur Autobahn blockiert, weil er gegen fehlende Parkplätze auf den Rastanlagen demonstrieren wollte und deshalb seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause nicht nicht einhalten konnte. Der Mann blockierte eine Stunde lang die Autobahnzufahrt von der Raststätte "Brasselsberg" auf der A44 bei Kassel, bis die Polizei dem Treiben ein Ende bereitete, berichtet die Deutsche Anwaltshotline.
Jetzt entschieden die Richter, dass die Blockade des Verkehrs den Sachverhalt der Nötigung darstellt und mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Der 54-Jährige Spediteur aus Süddeutschland kam nur wegen seiner Lebensumstände um eine Haftstrafe herum: Der verwitwete Mann ist dreifacher Familienvater. Stattdessen muss er 30 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen und den Führerschein für einen Monat abgeben.

Von

Stephan Bähnisch