Lkw-Maut
Monopolmißbrauch bei Toll Collect?

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Die Maut funktioniert, alles gut und schön? Nicht doch. Nach einer Vertragsänderung gerät Toll Collect jetzt ins Visier des Kartellamts.
Nach kurzfristigen Änderungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) muß sich das Mautkonsortium Toll Collect gegen den Vorwurf des Monopolmißbrauchs wehren. Wegen der "aus unserer Sicht unzulässigen" Verkürzung der Beschwerdefrist bei falschen Rechnungen sowie der drastischen Beschränkung der Haftungssummen legte der Bundesverband für Güterverkehr und Logistik (BGL) Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Toll Collect nutze seine Marktmacht aus und verhalte sich "wie eine Behörde", kritisierte BGL-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schmidt. Ein Sprecher des Konsortiums nannte die Klauseln dagegen "branchenüblich".
Erst drei Tage vor dem Start der Maut seien die Spediteure auf die neuen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden, kritisierte Schmidt. Wer die neuen Klauseln nicht akzeptiere, dem drohe das Konsortium mit der Kündigung des Vertrags. Der betroffene Spediteur müsse dann seinen Bordcomputer zur Erfassung der Mautgebühren zurückgeben und sich umständlich über Automaten oder das Internet einbuchen. Damit nutze Toll Collect seine Monopolstellung aus, meint Schmidt. Eine Sprecherin des Bundeskartellamts sagte, bis Mittwochnachmittag (5. Januar) sei keine Beschwerde eingegangen.
Die Einspruchsfristen bei falschen Rechnungen wurden laut BGL auf zwei Monate verkürzt. Weil sich die Spediteure aber erst einmal mit dem Format und der Auswertung der umfangreichen Belege vertraut machen müßten, sei dies zumindest für den Anfang viel zu kurz, kritisierte Schmidt. Die vorgesehene Haftungsobergrenze von 12.500 Euro etwa beim Ausfall von Bordcomputern sei "läppisch" angesichts von Konventionalstrafen, Produktionsausfällen und dem Verlust von Kunden, sollte sich der Spediteur deswegen verspäten. Laut Toll Collect sind die Bedingungen für die Telekommunikationsbranche üblich. Sie seien bereits 2003 vom Bundeskartellamt geprüft worden.
Erst drei Tage vor dem Start der Maut seien die Spediteure auf die neuen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden, kritisierte Schmidt. Wer die neuen Klauseln nicht akzeptiere, dem drohe das Konsortium mit der Kündigung des Vertrags. Der betroffene Spediteur müsse dann seinen Bordcomputer zur Erfassung der Mautgebühren zurückgeben und sich umständlich über Automaten oder das Internet einbuchen. Damit nutze Toll Collect seine Monopolstellung aus, meint Schmidt. Eine Sprecherin des Bundeskartellamts sagte, bis Mittwochnachmittag (5. Januar) sei keine Beschwerde eingegangen.
Die Einspruchsfristen bei falschen Rechnungen wurden laut BGL auf zwei Monate verkürzt. Weil sich die Spediteure aber erst einmal mit dem Format und der Auswertung der umfangreichen Belege vertraut machen müßten, sei dies zumindest für den Anfang viel zu kurz, kritisierte Schmidt. Die vorgesehene Haftungsobergrenze von 12.500 Euro etwa beim Ausfall von Bordcomputern sei "läppisch" angesichts von Konventionalstrafen, Produktionsausfällen und dem Verlust von Kunden, sollte sich der Spediteur deswegen verspäten. Laut Toll Collect sind die Bedingungen für die Telekommunikationsbranche üblich. Sie seien bereits 2003 vom Bundeskartellamt geprüft worden.
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