Wenn jemand den Schlüssel für ein Auto besitzt, dieses ohne Probleme aufschließt und anschließend wegfährt, dann klingt das erst mal völlig unspektakulär. Man kann davon ausgehen, dass der Wagen demjenigen gehört. Doch ganz so einfach ist es in diesem Falle nicht, denn diese absurde Geschichte klingt wie ein Filmplot – nur mit deutschem Recht und Handschellen.

BMW-Diebstahl: Opfer gerät selbst ins Visier

Laut "ntv"-Bericht ereignete sich Ende April 2025 für einen 27‑jährigen Mann aus Mannheim der Horror, den viele von uns vermutlich fürchten: Das eigene Auto war plötzlich weg. Der BMW des jungen Mannes verschwand während eines Besuchs in Rumänien spurlos.
Polizei? Informiert. Versicherung? Eingeschaltet. Hoffnung? Minimal, denn schließlich wurde der Wagen im Ausland gestohlen. Und das war aufgrund mehrerer Faktoren eine ganz schön harte Nuss: Grenzüberschreitende Zuständigkeiten, unterschiedliche Polizeistandards und teils organisierte Kriminalität mit komplexen Strukturen.
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Ein kleiner Hoffnungsschimmer war die Ausstattung des Wagens mit GPS – und genau darüber fand der Besitzer schließlich den Standort seines Wagens: Dortmund.

Mannheimer setzt auf Selbstjustiz

Laut dem Bericht setzte sich der Mann ohne zu zögern in Bewegung, um die Rückholaktion seines BMW zu initiieren – im Alleingang, wohlgemerkt. In Dortmund angekommen, öffnete er den BMW, startete den Motor – und fuhr einfach nach Mannheim. Mission erfüllt? Nicht ganz. Denn in Dortmund stand nun ein 38‑jähriger Mann, der ebenfalls glaubte, rechtmäßiger Besitzer des BMW zu sein. Er hatte das Auto schließlich gekauft – laut Kaufvertrag völlig legal. Als es plötzlich weg war, informierte er verständlicherweise sofort die Polizei.
Die Dortmunder Ermittler verfolgten die GPS-Daten, rückten nach Mannheim aus und verhafteten den "Erstbesitzer" wegen Diebstahls eines Autos, das er selbst gekauft hatte. Die Polizei spricht von einer kuriosen Zwickmühle: Beide Männer könnten rechtmäßige Ansprüche geltend machen – und beide sind vermutlich selbst Opfer eines internationalen Autodiebstahls.

Recht oder Unrecht?

Rein strafrechtlich könnte der Mannheimer tatsächlich keinen klassischen Diebstahl begangen haben – sein persönliches Eigentum kann man schließlich nicht selbst stehlen. Aber seine Selbstjustiz ohne Polizei-Einschaltung könnte als verbotene Eigenmacht gewertet werden. Das zivilrechtliche Kuddelmuddel wird am Ende wohl nur ein Gericht auflösen können. Ob das der auf rund 12.000 Euro geschätzte BMW (Baujahr 2017) wirklich wert war?