In einer Unterlassungserklärung verpflichtete sich der von Ferrari verklagte Mannheimer Juwelier, künftig keinen goldenen Anhänger in Form eines sich aufbäumenden Pferdes mehr zu verkaufen. Hält er sich nicht daran, muss er 5001 Euro Strafe zahlen.

Der italienische Sportwagenhersteller hatte den Juwelier verklagt, weil er das Pferd für eine Nachahmung seines berühmten Markenzeichens hielt. Das Landgericht Mannheim hatte die Klage im August 2002 abgewiesen. Nicht jedes sich aufbäumende Pferd ähnele dem Ferrari-Symbol, hatten die Richter argumentiert. Ferrari legte dagegen Berufung ein.

Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte die deutliche Ähnlichkeit des Anhängers mit dem Markenzeichen des Autobauers. Ein Käufer würde den Anhänger mit der Marke Ferrari verbinden, meinte der Vorsitzende Richter zu der Entscheidung (Az: 6 U 142/02). Möglicherweise falle dieses Schmuckstück in den Bereich des Merchandising. Dann bräuchte der Juwelier in jedem Fall eine Genehmigung von Ferrari. Auf Vorschlag des Gerichts einigten sich beide Parteien auf die Unterlassungserklärung.

Mit dem Vergleich ist der Streit um das Pferd noch nicht ganz vom Tisch. Das Urteil um die Zahlung der angefallenen Verhandlungskosten wurde auf den 9. April festgelegt. Auf Ferrari wartet außerdem noch die Klage eines Dortmunder Rechtsanwalts. Nach seiner Ansicht hat Ferrari das Pferde-Symbol aus dem Westfalenwappen übernommen.