Markenschutz
TDI für alle Marken

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Aus der Traum für Audi: Das Kürzel TDI darf jeder Autohersteller für seine Dieselmodelle verwenden, entschied die EU.
TDI, das Kürzel steht für starke Turbodieselmotoren der neuen Generation. Erster Einsatz im Audi 80. Deswegen haben die Ingolstädter die drei Buchstaben markenrechtlich schützen lassen. Außer den Konzernkollegen von Volkwagen, Seat und Skoda, durfte niemand das Kürzel ans Heck seiner Dieselmodelle kleben.
Das hat die EU-Wächter auf den Plan gerufen. Trotz Markenschutz in vielen europäischen Ländern folgte das Luxemburger EU-Gericht dem Vorschlag des sogenannten Harmonisierungsamtes: Die Buchstabengruppe "TDI" besitze keine europaweite "Unterscheidungskraft", die eindeutig auf einen Audi-Motor hinweise.
Die Abkürzung stehe allgemein für "Turbo Diesel Injection" oder "Turbo Direct Injection" (Turbo-Diesel-Direkteinspritzer). Angaben, die nur die Merkmale einer Ware beschreiben, könnten aber nicht als Marke eingetragen werden (Aktenzeichen: T-16/02). Das Argument von Audi, die Buchstabengruppe habe in den europäischen Staaten Unterscheidungskraft für die Marke, fanden die Richter nicht ausreichend. Damit ist die Klage des Automobilbauers vorerst zurückgewiesen. Das Unternehmen kann allerdings innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Das hat die EU-Wächter auf den Plan gerufen. Trotz Markenschutz in vielen europäischen Ländern folgte das Luxemburger EU-Gericht dem Vorschlag des sogenannten Harmonisierungsamtes: Die Buchstabengruppe "TDI" besitze keine europaweite "Unterscheidungskraft", die eindeutig auf einen Audi-Motor hinweise.
Die Abkürzung stehe allgemein für "Turbo Diesel Injection" oder "Turbo Direct Injection" (Turbo-Diesel-Direkteinspritzer). Angaben, die nur die Merkmale einer Ware beschreiben, könnten aber nicht als Marke eingetragen werden (Aktenzeichen: T-16/02). Das Argument von Audi, die Buchstabengruppe habe in den europäischen Staaten Unterscheidungskraft für die Marke, fanden die Richter nicht ausreichend. Damit ist die Klage des Automobilbauers vorerst zurückgewiesen. Das Unternehmen kann allerdings innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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