Mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss
Die gefährliche Begleiterscheinung der Coronazeit

Corona hat einiges verändert. Bisher nahezu unbekannt ist allerdings, dass offenbar der Alkoholdurst zugenommen hat. Das zeigt zumindest die Unfallstatistik!
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2022 genau 38.771 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss festgehalten. In den Jahren vor Corona, genauer im Zeitraum von 2015 bis 2019, lagen diese Zahlen zwischen 34.000 und 36.000.
Weil es in den von Lockdowns geprägten Hochzeiten des Coronavirus generell weniger Verkehr und damit logischerweise auch weniger Unfälle gab, sank zunächst auch die Zahl der festgestellten Unfälle unter Alkoholeinfluss deutlich – 2021 lag sie unter 33.000.
Mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss
Als seien das nicht ohnehin noch immer viel zu viele Unfälle, schnellten diese Zahlen mit dem Abflauen der Pandemie wieder sprunghaft in die Höhe. 38.771 Unfälle unter Alkoholeinfluss im Jahr 2022 bedeuten einen Zuwachs von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr!

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2022 genau 38.771 Unfälle unter Alkoholeinfluss festgehalten.
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Noch erschreckender ist eine Auswertung der Online-Plattform Statista. Die veröffentlichte jüngst eine Statistik, nach der im Jahr 2022 insgesamt rund 167.000 Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr verzeichnet wurden.
Alkohol am Steuer bringt Menschenleben in Gefahr
Es ist doch ganz einfach: Wer sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt und ein Kraftfahrzeug bewegt, der setzt vorsätzlich das Leben von Menschen aufs Spiel.
Nicht umsonst gilt in Deutschland grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger in der Probezeit, Personen bis zum 21. Geburtstag sowie für Bus-, Taxifahrer und Fahrer von Gefahrguttransporten.
Mit Promille im Blut sinkt der Versicherungsschutz
Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur eine Geldstrafe und womöglich ein Fahrverbot, sondern muss im Falle eines Unfalls auch damit rechnen, dass er seinen Versicherungsschutz verliert.
Bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,3 und 1,1 Promille können Versicherungen die Kosten für die Schadensbegleichung um bis zu 50 Prozent kürzen. Liegt der Wert über 1,1 Promille, kann ein Schadensausgleich sogar komplett verweigert werden.
Letztlich kann eine Alkoholfahrt sogar im Gefängnis enden. In Absatz 1 des Paragrafen 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) steht nämlich: "Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke [...] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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