Mercedes-Fahrer bedrängt Zivilstreife auf der A20
Mit Vollgas ins Fahrverbot

Bild: Polizeiinspektion Stralsund
Da hat wohl jemand beim Thema Sicherheitsabstand in der Fahrschule nicht aufgepasst: Auf der A20 bei Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein rücksichtsloser Mercedes-Fahrer der Polizei eine unfreiwillige Videovorstellung geliefert – und dürfte jetzt ein paar Monate lang zu Fuß unterwegs sein.
Drängeln bringt Punkte
Am 26. November 2024 war ein Fahrzeug der Polizei Stralsund als Zivilstreife auf der linken Spur unterwegs – mit satten 170 bis 180 km/h. Doch einem Mercedes-Fahrer aus Neuruppin (Brandenburg) war das offenbar nicht schnell genug. Er raste von hinten heran, drängelte mit nur 13 Meter Abstand und machte über mehrere Hundert Meter keine Anstalten, zur Vernunft zu kommen.
Dumm nur: Der bedrängte Wagen war ein Videowagen der Polizei. Die Beamten filmten das skurrile Schauspiel und dokumentierten den Abstandsverstoß penibel: Statt des geforderten Mindestabstands von 85 Metern – die Faustregel lautet "halber Tacho" – hielt der Mercedes-Fahrer gerade mal ein Sechstel davon ein – bei Tempo 178!

Nach dem Überholen der Zivilstreife raste der Mercedes-Fahrer mit über 250 km/h davon.
Bild: Polizeiinspektion Stralsund
Der Reaktionsweg allein hätte fast 50 Meter betragen. Hier war es keine Frage des Knöllchens mehr: Mit 320 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und zwei Monaten Fahrverbot fiel das Urteil entsprechend aus.
Nach dem Drängeln gab er Vollgas
Doch der Mercedes-Fahrer dachte gar nicht daran, klein beizugeben. Als die Polizisten ihn passieren ließen, drückte der 60-Jährige aufs Gas und beschleunigte auf mehr als 250 km/h! Endstation war schließlich der Rügen-Zubringer: In einer Nothaltebucht stoppten die Beamten den Fahrer.
Die Reaktion des Dränglers: Der Mann zeigte sich uneinsichtig und erklärte den Beamten ernsthaft, dass die linke Spur auf einer Autobahn ohne Tempolimit doch ausschließlich für Fahrzeuge mit mehr als 200 km/h reserviert sei. Ob diese absurde Interpretation ihm vor Gericht weiterhilft? Wohl kaum.
Der bittere Ernst hinter der Raserei
Solche Vorfälle sind kein Spaß, sondern lebensgefährlich. Laut Polizei verdeutlicht der Fall erneut die immense Gefahr von Abstandsvergehen und Drängelei. Bei 170 km/h und mehr bleibt im Ernstfall kaum Zeit zu reagieren – ein Unfall mit katastrophalen Folgen wäre fast unvermeidlich. Der Bußgeldkatalog setzt solche Strafen nicht ohne Grund an: Jeder Meter Abstand kann über Leben und Tod entscheiden.
Service-Links
