Ein dreister Diebstahl, ein vermutlich argloser Kauf und ein kurioses Urteil: Das sind die Zutaten in einer wahrhaft außergewöhnlichen Geschichte rund um einen geklauten Mercedes Camper im Wert von 52.900 Euro. Die V-Klasse 220d war vor rund drei Jahren aus einem Autohaus im niedersächsischen Buxtehude verschwunden. Im Anschluss an eine Probefahrt, von der der Interessent samt Auto nicht mehr zurückgekehrt war. Nach den Recherchen des Bundesgerichtshofs, der das Thema nun abschließend behandelte (Az. V ZR 8/19), ging der Dieb sehr professionell vor und legte der Händlerin täuschend echte Papiere vor. Die dachte sich nichts Böses und ließ den Mann ziehen – ohne irgendeine Überwachung. Kurze Zeit später tauchte das Auto dann in einer Online-Börse auf – und eine Familie aus Hessen schlug zu. Die Übergabe erfolgte am Hamburger Hauptbahnhof, 46.500 Euro Cash wechselten den Besitzer und schon war der geklaute Mercedes verkauft. An ein "gutgläubiges" Ehepaar, wie der BGH nun feststellte. Und genau deshalb guckt das Autohaus, das den Van später zurückforderte, jetzt in die Röhre.

Eine Sache darf das Autohaus behalten

Denn nach dem Urteil des BGH trat das Autohaus das Besitzrecht an dem Mercedes freiwillig in dem Augenblick an den angeblichen Kaufinteressenten ab, als es den Wagen ohne jegliche Überwachung für eine Probefahrt übergab. Damit sei er nicht "abhandengekommen", da die Absicherung gegen einen Diebstahl unzureichend gewesen sei, so die Begründung. Zudem habe die Familie den Van dann "gutgläubig" erworben, was einen rechtmäßigen Kauf einschließt. Somit verpufft der Anspruch des Autohauses auf das gestohlene Auto und das hessische Ehepaar darf sich nun auf die echte Zulassungsbescheinigung freuen, die noch bei der Händlerin lag. Zuvor besaß es lediglich die gefälschten Dokumente, welche die Diebe auf Originalpapier gefälscht hatten. Eine Sache sprach das BGH dem benachteiligten Autohaus dann aber doch noch zu: Die Zweitschlüssel des Benz-Campers durfte es behalten. Sie wollen Ihr Auto versichern? Hier die Kosten berechnen!

Von

Julian Rabe