Auch Besitzer des Mercedes Vito können sich künftig auf die MobiloLife-Garantie berufen – und das, obwohl der Hersteller die Modelle Vito und Viano als Nutzfahrzeuge davon ausschließt. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden (Az: 9 U 100/10). In dem Fall hatte der Besitzer eines Vito (Baujahr 2000) auf Beseitigung von Rostschäden geklagt. Das Gericht begründet sein Urteil unter anderem damit, dass in Werbeprospekten von Mercedes "die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im Familien- und Freizeitbereich in den Vordergrund" gestellt würden, der Vito somit als Pkw gekauft worden sei. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die MobiloLife-Garantie auch dann gilt, wenn der Wagen in den ersten fünf Jahren nicht regelmäßig gewartet wurde. Die Garantiebedingungen knüpfen MobiloLife nämlich lediglich daran, dass das Auto ab dem fünften Jahr bei Mercedes gewartet wird.
Die Mobilitätsgarantie MobiloLife deckt unter anderem Durchrostungsschäden 30 Jahre lang ab. Sie gilt für Mercedes-Pkw, die nach dem 24. Oktober 1998 erstmals zugelassen wurden, und ist an bestimmte Wartungsbedingungen geknüpft. Rost ist bei den Mercedes-V-Baureihen neben weiteren Qualitätsmängeln ein großes Problem. Bislang mussten Kunden auf Kulanz hoffen.