Mit dem Auto richtig parken
Warum man das Auto nicht gegen die Fahrtrichtung abstellen darf

Wer sein Auto gegen die Fahrtrichtung parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es gibt aber auch zwei Ausnahmen. Die Hintergründe!
Bild: Sven Krieger
Eine Parkplatzsuche kann langwierig und demnach ziemlich nervend sein. Und wenn dann auf der linken Seite plötzlich eine Parklücke auftaucht, ist man schnell versucht, sich diese zu schnappen. Also flugs nach links gezogen und das Auto gegen die Fahrtrichtung abgestellt.
Aber: Das ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Denn in Paragraph 12 – "Halten und Parken" – Absatz 4 heißt es, dass das Parken ausschließlich in Fahrtrichtung erlaubt ist, also auf der rechten Straßenseite.
Zum Parken soll demnach der rechte Seitenstreifen verwendet werden, einschließlich der entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifen – sofern diese ausreichend befestigt sind. Andernfalls sollten man an den rechten Fahrbahnrand heranfahren.
Bei der Regel geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit. Sollte man entgegen der Fahrtrichtung parken, muss man auf zwei Fahrspuren achten. Dies wird besonders anspruchsvoll, wenn man das Auto längs einparkt und dabei hin und her rangieren muss. Das kann dann beim Ausparken zu gefährlichen Wendemanövern führen.
Zwei Ausnahmen gibt es
Doch wie immer heißt es: Keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall sind es sogar zwei. In Einbahnstraßen ist das Parken auch auf der linken Seite erlaubt. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn auf der rechten Seite Schienen verlaufen und das Parken nicht grundsätzlich verboten ist.
Doch was droht, wenn man entgegen der Fahrtrichtung parkt? Abgeschleppt wird man nicht, es sei denn, man blockiert andere Verkehrsteilnehmer oder Zufahrten. Aber ein Bußgeld über 15 Euro wird fällig. Behindert man beim Parken auf der falschen Seite jemanden, sind es sogar 25 Euro. Parkt man über eine Stunde lang entgegen der Fahrtrichtung, kostet das 25 Euro. Wenn man jemanden behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.
Service-Links
