Mit drei Promille: Mann schläft in Waschanlage ein
Mit drei Promille in Waschanlage eingeschlafen: Welche Strafe droht?

Gegen einen Mann aus dem oberfränkischen Lichtenfels (Bayern) wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Er war in der Waschanlage eingeschlafen.
Bild: Ralf Timm
Dieser Verkehrsverstoß ist ebenso dumm und gefährlich wie kurios: Ein 45 Jahre alter Mann ist in seinem Auto nach einem intensiven Alkoholgenuss eingeschlafen – in einer Waschanlage. Und das mit einem heftigen Blutalkoholwert von drei Promille. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Immerhin hatte er zuvor in seinem Zustand keinen Unfall gebaut.
Was die Sache natürlich nicht besser macht. Gegen den Mann aus dem oberfränkischen Lichtenfels (Bayern) wird deshalb nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Alkohol am Steuer wird hart bestraft
Was blüht dem Mann? Alkohol am Steuer wird in Deutschland grundsätzlich hart bestraft. Es gilt die Grenze von 0,5 Promille, bereits bei einem Blutalkoholwert von mehr als 0,5 Promille gibt es beim erstmaligen Verstoß ein einmonatiges Fahrverbot, hinzu kommt eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.
Bei einer Wiederholungstat verdoppelt sich die Geldbuße, und die Dauer des Fahrverbots beträgt drei Monate. Beim dritten Mal muss man 1500 Euro bezahlen.
Ab 1,1 Promille herrscht absolute Fahruntüchtigkeit
Allerdings hatte der Mann deutlich mehr Promille, die Strafe wird demnach auch deutlich härter ausfallen. Denn ab 1,1 Promille spricht man in Deutschland von absoluter Fahruntüchtigkeit. Dementsprechend wird das Vergehen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Auf die Tat kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen, hier kommt es auf den Einzelfall an.
Ab 1,6 Promille muss man zudem zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), um seinen Führerschein zurückzubekommen.
Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis entzogen, dazu gibt es eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von mindestens sechs Monaten. In schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungstaten droht sogar der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis. Das Amt für Fahrerlaubnisangelegenheiten prüft, ob eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Service-Links
