Der Sommerurlaub steht vor der Tür und dabei dürfen in vielen Familien natürlich auch die vierbeinigen Begleiter nicht fehlen: Doch vor einer Auslandsreise mit Hund, Katze und Co. gilt es an einige Dinge zu denken und ein paar Sachen abzuklären.
Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Tier in einen anderen Mitgliedstaat (plus Norwegen und Nordirland) mittlerweile erheblich, wenn man sich an gewisse Grundvoraussetzungen hält: So muss das Tier mit einem elektronischen Mikrochip gechipt sein oder über eine gut sichtbare Tätowierung verfügen. Wichtig ist außerdem eine intakte Tollwutimpfung. Achtung: In Irland, Malta und Finnland gelten zudem verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen gegen Bandwürmer.

Niemals ohne Papiere reisen!

Dringend notwendig ist stets das Mitführen eines gültigen EU-Heimtierausweises. Das Dokument entspricht einem EU-Standardmodell und ist für Reisen innerhalt der Europäischen Union unerlässlich. Der Heimtierausweis gilt lebenslang und enthält Beschreibungen und Angaben zum Haustier, Mikrochip- oder Tätowierungsnummer, Nachweise über Impfungen und die Kontaktdaten des Besitzers sowie des ausstellenden Tierarztes.
Autobahn-Grenzübergang Österreich Höhe Füssen
Bei Auslandsfahrten gibt es viel zu beachten, selbst innerhalb der EU.
Bild: Andreas Reimund

Alternativ kann auch eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung vorgelegt werden, die ebenfalls spezifische Informationen über das Haustier enthält. Oftmals ist dieses Dokument (zusätzlich) erforderlich bei Einreisen aus einem Nicht-EU-Gebiet, muss von einem Amtstierarzt des Ausgangslandes ausgestellt werden und darf nicht älter als zehn Tage sein.
Wer mit selteneren Haustieren wie Vögeln, Wassertieren, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes Land reisen will, für den ist ein Check der jeweiligen nationalen Einreiseverordnung zwingend notwendig, um böse Überraschungen zu vermeiden. Der ADAC rät beispielsweise prinzipiell dazu, die Vorschriften sicherheitshalber bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu klären, damit es nicht zu Komplikationen kommt.
Denn selbst bei der Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub können sonst Probleme auftreten: So ist beispielsweise bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien oder der Türkei ein Antikörpernachweis für Tollwut zu erbringen.

Keine jungen Tiere und nicht mehr als fünf

Neben Aspekten der Gesundheitsverordnung gibt es aber auch andere rechtliche Einschränkungen beim Reisen mit Tieren zu beachten, wie zum Beispiel die Maximalanzahl: Denn wer mit mehr als fünf Haustieren im Auto über die Grenze will, muss nachweisen, dass die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen. Außerdem müssen die Tiere älter als sechs Monate sein - damit soll illegalem Welpenhandel der Riegel vorgeschoben werden.
Autofahrt ins Ausland mit Haustier
Eine Autofahrt mit Haustier bedarf einer gewissen Vorbereitung.
Bild: Ed

Prinzipiell gilt: Aus Gründen des Tierschutzes sollte man jedes Mal genau überlegen, ob die Reise wirklich notwendig und sinnvoll ist, denn was nach einem spaßigen Urlaubstrip klingt, bedeutet für die Tiere meist zusätzlichen Stress und enorme Belastung, sei es durch die ungewohnte und laute Umgebung, vor allem aber durch hohe Temperaturschwankungen.

Vorbereitung zählt: Route, Temperatur, Sicherheit

Ist die Fahrt nicht zu vermeiden, gilt es vorher zumindest einige Faktoren in die Reiseplanung miteinzubeziehen, wie etwa die Tageszeit (nicht bei Mittagshitze fahren!), genügend Pausen mit entsprechender Bewegungsmöglichkeit, ausreichend Flüssigkeit und Nahrung, sowie eine ausgewogene Nutzung der Klimaanlage, um starke Temperaturschwankungen zu vermeiden, die den Kreislauf des Tieres zusätzlich beanspruchen.
Außerdem gilt natürlich: Das Tier niemals alleine im Auto lassen, sonst droht schnell ein Hitzschlag! Und schon vor Reiseantritt sollte man sich um die ausreichende Sicherung des tierischen Begleiters während der Fahrt kümmern (Transportbox, Hunde-Autositz, Tiersicherheitsgurt, etc.) - bei Verstößen drohen nicht nur Verletzungen des Tieres, sondern auch Bußgelder und in manchen Fällen sogar Punkte in Flensburg!