Mobile Ladegeräte für Elektroautos: Test & Infos
Ladestation für unterwegs

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Ein sogenannter "Mobile Charger" fürs E-Auto ist eine praktische Alternative zur Wallbox. Denn das Ladegerät kann einfach mitgenommen werden. Der ADAC hat vier davon getestet. Und: Worauf beim Kauf zu achten ist.
Um das Elektroauto auch unterwegs an einer fremden Steckdose aufladen zu können, gibt es sogenannte "Mobile Charger". Also tragbare Ladegeräte, die es ermöglichen, auch bei Bekannten auf der Auffahrt oder in der Tiefgarage auf der Arbeit seinen Wagen aufzuladen, ohne dass eine Ladesäule oder eine spezielle Wallbox benötigt werden. Sie können nämlich sowohl am Cee-Stecker mit bis zu 22 kW laden, als auch an der Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Mit welcher Leistung geladen wird, kann direkt am Ladegerät eingestellt werden.
Vier Mobile Charger im ADAC-Test
Der ADAC hat vier mobile Ladegeräte für Elektroautos getestet. Dabei fiel ein Testkandidat durch und schnitt mit der Note "mangelhaft" ab. Für die anderen drei Geräte wurden jeweils die Noten "sehr gut", "gut" und "befriedigend" vergeben. Die Testergebnisse:
Platz 1: Juice Booster 2 • Das Ladegerät bietet codierte Adapter für verschiedene Steckertypen. Das macht das Laden besonders sicher, da Überlastungen der Leitungen vermieden werden. Die Tester loben den Adapter als sicher, zuverlässig und stabil. Bemängelt werden lediglich, dass zusätzlich ein FI A-Fehlerstromschutz benötigt wird sowie die fehlende Konformitätserklärung und Hinweise zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Kapitelwertungen: Sicherheit: 1,1 • Zuverlässigkeit: 1,1 • Bedienung: 1,5 • Gesamt: 1,3 (sehr gut)
Platz 2: DiniTech NRGkick 32A light • Auch der zweitplatzierte Mobile Charger im Test bietet codierte Steckeradapter. Der ADAC stellt ihm ein ähnliches Zeugnis aus wie dem Testsieger, auch hier ist ein zusätzlicher FI A erforderlich. Und: Das Ladegerät kann nur ordnungsgemäß genutzt werden, wenn es hängt. Außerdem lässt sich ein Renault Zoe der ersten Generation während des Tests nicht dreiphasig laden. Kapitelwertungen: Sicherheit: 1,5 • Zuverlässigkeit: 1,5 • Bedienung: 2,0 • Gesamt: 1,7 (gut)
Platz 3: go-e go-e Charger Mobile • Der go-e Charger kommt ebenfalls mit codierten Steckeradaptern und bietet sogar eine Wandhalterung. Auch hier ist ein zusätzlicher FI A erforderlich. Es gibt ähnliche Kritikpunkte wie beim erstplatzierten Lader. Außerdem benötigt man ein Ladekabel, die liegende Nutzung ist wie beim DiniTech-Gerät ausgeschlossen und nach einem Falltest aus einem Meter Höhe funktioniert das Gerät nicht mehr richtig. Kapitelwertungen: Sicherheit: 2,1 • Zuverlässigkeit: 3,3 • Bedienung: 2,2 • Gesamt: 2,6 (befriedigend)
Platz 4: Ratio Electric EV Portable Charger • Der Letztplatzierte fällt aufgrund von Sicherheitsmängeln durch. Zwar ist er stabil und hat ein langes Ladekabel, allerdings werden die Vorgaben für den AC- und DC-Fehlerstromschutz nicht eingehalten. Der Hinweis auf den zusätzlich benötigten FI A fehlt. Auch codierte Steckeradapter sind nicht dabei, sodass die Steckdose beim Laden überlastet werden kann. Zudem fehlt die deutsche Bedienungsanleitung, und ein Laden des Renault Zoe erster Generation ist nicht möglich. Kapitelwertungen: Sicherheit: 5,0 • Zuverlässigkeit: 1,6 • Bedienung: 2,3 • Gesamt: 5,0 (mangelhaft)
Worauf sollte man beim Mobile Charger achten?
• Am besten sind mehrere Adapter für unterschiedliche Steckertypen dabei. Der ADAC weist darauf hin, dass sie codiert sein müssen, damit sie den genutzten Steckertyp automatisch erkennen. So wird eine Überlastung vermieden.
• Die beste Wahl sind Ladegeräte mit einer Leistung von 11 kW. Sie benötigen keine Genehmigung des Netzbetreibers.
• Die Geräte sollten mit dem CE-Siegel versehen sein.
• Für den Anschluss, mit dem das Ladegerät genutzt wird, gibt es einige Voraussetzungen: Unter bestimmten Bedingungen benötigen die Ladegeräte eine Genehmigung des Netzbetreibers, nämlich dann, wenn ihre Summen-Bemessungsleistung größer als 12 kVA ist. Ladegeräte mit Bemessungsleistungen über 3,6 kVA müssen außerdem beim Netzbetreiber angemeldet werden (Anmeldung mittels "Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge"). Dafür ist eine Konformitätserklärung nötig, die dem Ladegerät beiliegen sollte. Im Falle der vier getesteten Produkte war sie aber nicht dabei.
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