Nebelscheinwerfer bei guter Sicht einschalten: Ist das erlaubt?
Das darf man nicht: Nebelscheinwerfer bei guter Sicht einschalten

Nebelscheinwerfer sind bei schlechter Sicht sehr hilfreich. Man darf sie aber nur in bestimmten Situationen einsetzen. Überblick!
Bild: Auto Bild
Um bei Nebel, Schneefall oder Regen den Durchblick zu behalten, sind moderne Autos mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie streuen das Licht flach über die Straße, leuchten sie besser aus und reduzieren die Eigenblendung.
Eingeschaltet werden dürfen die Nebelscheinwerfer, wenn die Sicht erheblich behindert wird. Bessern sich die Sichtverhältnisse, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten.
Nebelscheinwerfer nur bei bestimmten Sichtverhältnissen einschalten
Folgende Regeln gelten bei Nebelscheinwerfern: Innerorts können sie bei einer Sichtweite von 60 bis 70 Metern genutzt werden. Außerorts ist das bei 100 bis 120 Meter Sichtweite der Fall. Und bei maximal 150 Meter Sichtweite können Nebelscheinwerfer auf der Autobahn eingesetzt werden.
Bei der Ermittlung des Abstands helfen Leitpfosten, die in der Regel 50 Meter auseinanderstehen. Ist die Sicht so sehr eingeschränkt, dass die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommen darf, gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.
Nebelschlussleuchte unter 50 Meter Sichtweite
Bei Nebelschlussleuchten ist die Regelung übrigens noch strenger. Denn diese dürfen erst aktiviert werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Nebelscheinwerfer sind bei schlechter Sicht sehr hilfreich. Man darf sie aber nur in bestimmten Situationen einsetzen.
Bild: dpa
Durch die Nebelschlussleuchten macht man sich sichtbarer für andere Verkehrsteilnehmer. Bei besserer Sicht wird jedoch der nachfolgende Verkehr geblendet.
Verwarnungsgeld bei falscher Verwendung
Nebelschlussleuchten dürfen übrigens auch innerorts eingesetzt werden, verpflichtend sind sie generell nicht. Dafür muss man bei einer falschen Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten zwar noch kein Bußgeld, aber immerhin ein Verwarnungsgeld zahlen.
Sind Nebelscheinwerfer oder Nebenschlussleuchten bei besseren Sichtverhältnissen eingeschaltet, drohen 20 Euro Verwarnungsgeld. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.
Service-Links
