Für neuangemeldete Kraftfahrzeuge gelten in Deutschland ab dem 1. Oktober 2005 neue EU-Zulassungspapiere: Der bisherige Fahrzeugschein wird durch die "Zulassungsbescheinigung Teil 1", der Fahrzeugbrief durch die "Zulassungsbescheinigung Teil 2" ersetzt.

Die Papiere sollen dank Wasserzeichen, sichtbaren und unsichtbaren fluoreszierenden Fasern, Mikroschrift und mit einem nur unter UV-Licht sichtbaren Zeichen fälschungssicher sein. Bereits zugelassene Fahrzeugen dürfen solange mit den bisher gültigen Dokumente gefahren werden, bis das Fahrzeug den Besitzer wechselt – erst dann werden neue Papiere ausgestellt.