Neue Sorgfaltspflichten für Autofahrer
BGH präzisiert Autofahrerpflichten bei Müllabfuhr-Einsatz

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Der BGH hat Autofahrern eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Passieren von Müllabfuhr im Einsatz auferlegt.
Bild: dpa
(dpa/AUTO BILD/KI) In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH), der am Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht wurde, wird die Sorgfaltspflicht von Autofahrern im Umgang mit Müllabfuhrfahrzeugen im Einsatz konkretisiert. Demnach müssen Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren an im Einsatz befindlichen Fahrzeugen der Müllabfuhr mit besonderer Vorsicht agieren. Ein Unterlassen dessen wird als nicht verkehrsgerechtes Verhalten gewertet.
Der Fall, der zu diesem Beschluss führte, betrifft einen Schadensersatzanspruch eines Pflegedienstes, dessen Mitarbeiterin in einen Unfall verwickelt war. Sie war mit ihrem Auto gegen eine Mülltonne gefahren, die von einem Müllwerker gerade über die Straße geschoben wurde. Obwohl dem Pflegedienst grundsätzlich Schadenersatz für das beschädigte Fahrzeug zusteht, stellt der BGH auch eine Teilschuld der Mitarbeiterin fest. Sie hätte nicht uneingeschränkt darauf vertrauen dürfen, dass die Müllwerker jederzeit verkehrsgerecht handeln. Vielmehr hätte sie die Möglichkeit plötzlicher Bewegungen der Müllwerker antizipieren und entsprechend vorsichtig fahren müssen.
Die Vorinstanz hatte zuvor keine Verkehrsverstöße der Mitarbeiterin gesehen und dem Betreiber der Müllabfuhr die Hauptverantwortung zugesprochen. Der BGH sieht dies jedoch anders und hat den Fall zur Neuverhandlung und Entscheidung über die genaue Haftungsverteilung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Das Aktenzeichen lautet VI ZR 77/23.
Diese Entscheidung des BGH betont die Notwendigkeit, dass Autofahrer in der Nähe von Müllabfuhrfahrzeugen im Einsatz immer mit unerwarteten Situationen rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen müssen.
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