Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis ein legales Rauschmittel, für manche Menschen sogar schon seit Längerem Medizin. Im Juni hat der Bundestag entsprechend Regeln für Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, die jetzt (22. August) in Kraft getreten sind. AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zu Grenzwerten, THC-Abbau-Zeiten, Tests, Kontrollen und mehr!

1. Warum darf man unter Cannabis-Einfluss nicht Auto fahren?

"Cannabis beeinflusst im akuten Rauschzustand Aufmerksamkeit, Gedächtnis und die motorische Koordination, wodurch die Unfallgefahr ansteigt", sagt Simon Kraushaar vom Deutschen Hanfverband (DHV). Wie stark diese Beeinträchtigungen sind, ist allerdings nicht vorhersehbar. "Cannabis wirkt von Mensch zu Mensch unterschiedlich intensiv. Eine veränderte Wahrnehmung, Orientierungslosigkeit, Herzrasen oder Halluzinationen sind nur einige Beispiele, warum die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss verboten ist", erklärt Stephanie Eckhardt, Leiterin des Referats Suchtprävention bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Testperson Redakteur Bernd Volkens mit Joint
Unter Cannabis-Einfluss steigt die Unfallgefahr beim Autofahren an – unter anderem durch Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und der motorischen Koordination.
Bild: Thomas Ruddies / AUTO BILD

2. Wie lange muss man nach Cannabis-Konsum warten, bis man wieder fahren darf?

Eine der wichtigsten Fragen, auf die es aber keine genaue Antwort gibt. Daran ändert auch der neue Grenzwert nicht: Bis vor Kurzem lag der noch bei einem Nanogramm je Milliliter Blutserum und kam aus der Rechtsprechung. Die Bundesregierung hat ihn nun per Gesetz auf 3,5 Nanogramm (ng) angehoben (siehe Frage 4).
Im Vergleich zu Alkohol, der sich mit etwa 0,1 bis 0,15 Promille je Stunde linear abbaut, gilt dies aber gerade nicht für den im Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Laut dem auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll (Berlin) ist die Abbauzeit von THC im Blut grundsätzlich individuell sehr unterschiedlich. In Berliner Behördengutachten steht in der Regel: "Maximale THC-Konzentrationen im Serum (Blut ohne die Gerinnungsfaktoren; Anm. d. Red.) werden bei inhalativem Cannabiskonsum nach 15 bis 20 Minuten erreicht. Diese Werte sinken innerhalb von ein bis zwei Stunden schnell ab und liegen bei Gelegenheitskonsumenten regelmäßig sechs bis acht Stunden nach Konsumende unterhalb von 1 ng/ml THC."
Abbauzeiten dauern bei regelmäßigen Konsumenten nachgewiesenermaßen länger. Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht (Frankfurt a. M.), empfiehlt Gelegenheitskonsumenten mindestens acht Stunden, Dauerkonsumenten mindestens 24 Stunden Wartezeit zwischen Konsum und Fahren. Wegen der vielen Einflussfaktoren sind aber auch diese Empfehlungen keine Garantie für das Einhalten des gesetzlichen Grenzwerts.

3. Ich nehme Cannabis aus medizinischen Gründen. Was gilt für mich beim Autofahren?

Eine Ausnahmeregelung im Gesetz: Sofern eine nachgewiesene Substanz daher rührt, dass sie als Medikament ordnungsgemäß eingenommen wurde, droht kein Bußgeld. Voraussetzung: Der- oder diejenige ist grundsätzlich leistungsfähig, um ein Kraftfahrzeug zu führen. Die gleichzeitige Einnahme von Alkohol und Cannabis für medizinische Zwecke ist verboten.

4. Was hat sich durch die neue Gesetzgebung für Autofahrer geändert?

Anfang Juni 2024 hat der Bundestag einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum verankert. Er geht zurück auf eine Empfehlung einer vom Bundesverkehrsministerium eigens dafür beauftragten Expertenkommission. Laut dieser entspricht das in der Wirkung etwa einem Wert von 0,2 Promille Blutalkohol. Eine sicherheitsrelevante Wirkung sei dann "nicht fernliegend", aber noch klar vom Wert 7 Nanogramm entfernt, ab dem auf Grundlage von Studien von einem erhöhten Risiko für die Verkehrssicherheit ausgegangen wird.
Der neue Grenzwert enthält außerdem einen Zuschlag für Messtoleranzen. Simon Kraushaar ordnet ein: "Ein Cannabiskonsument muss auch zukünftig faktisch nüchtern sein, um am Straßenverkehr teilzunehmen." Weitere Änderungen in Zusammenhang mit der Legalisierung regelt das Cannabis-Gesetz (CanG), das rund ein Dutzend andere Gesetze ändert oder ändern wird. Eine wichtige Neuerung: Künftig bedeutet der regelmäßige Cannabiskonsum nicht mehr automatisch, dass die konsumierende Person nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, sprich: eine Fahrerlaubnis zu haben.
Ferner ist künftig der gleichzeitige Konsum von Alkohol für Cannabiskonsumenten verboten, sofern sich der Cannabiskonsument hier als Führer eines erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugs betätigt – siehe Frage 9. Auch in einem anderen Punkt werden die Regeln für Cannabis denen für Alkohol angepasst: Ein einziger Verstoß reicht nicht mehr aus, um eine MPU anzuordnen. Das geschieht im Sinne einer Sanktionsspirale erst bei mehrfachen Verstößen.

5. Wie viel darf ich kiffen, um darunterzubleiben?

Siehe auch Frage 4: So wie sich die Abbauzeit nicht ermitteln lässt, ist es auch reine Glückssache, nur so viel zu kiffen, dass man gerade noch fahren darf, sofern es keinen negativen Einfluss auf die Reaktionszeit et cetera hat und der Grenzwert nicht überschritten wird. Sich an die zulässige Grenze "heranzurauchen", dürfte unmöglich sein.

6. Darf ich 0,49 Promille Alkohol und 3,49 Ng THC/ml im Blut haben und immer noch Auto fahren?

Von diesem sogenannten Mischkonsum sollte man Abstand nehmen, weil das die negativen Auswirkungen der Substanzen noch verstärken kann. Darum führte er nach alter Gesetzgebung zum Verlust der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Rechtsanwalt Kroll geht davon aus, dass sich daran in der Praxis nichts ändern wird: Es drohen der Fahrerlaubnis-Verlust sowie hohe Geldbußen.

7. Wie wird der THC-Gehalt bei einer Person rechtssicher ermittelt?

Ausschließlich mit einer Blutprobe und einer Analyse in spezialisierten Labors, weil sich der Grenzwert auf den THC-Gehalt im Blutserum bezieht. Laut Rechtsanwalt Sebastian Glathe zeigen die verfügbaren Selbsttests nur pauschal an, ob Cannabinoide in den Körperflüssigkeiten vorhanden sind, nicht aber deren Konzentration im Blut. Der Deutsche Hanfverband fordert einen "bundeseinheitliche Speicheltest mit einem sinnvollen Cut-off-Wert analog zum polizeilich verwendeten Atemtest bei Alkohol."
FRANCE - POLICE ROADSIDE CHECK
Schnelltests helfen nur bedingt, denn sie geben keine Auskunft über die Konzentration des Wirkstoffs THC.
Bild: Romain Gautier/Picture Alliance

8. Muss ich mich testen lassen, wenn die Polizei es verlangt?

Speichel- oder Urintests dürfen verweigert werden. Gibt es aber Anzeichen dafür, dass der Konsum die Fahrtüchtigkeit beeinflusst und verweigert man einen solchen Vortest, "wird jeder Polizist die Anordnung einer Blutentnahme ausreichend rechtssicher begründen können", sagt Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll. Das ist seit einigen Jahren auch ohne Richteranordnung möglich. Für die Entnahme dürfe unmittelbarer Zwang angewendet werden, ergänzt Uwe Lenhart. Weil THC und seine Abbauprodukte im Urin länger nachzuweisen sind, rät er davon ab, einem Urintest zuzustimmen.

9. Darf ich unter THC-Einfluss Fahrrad und E-Kickscooter fahren?

Radfahren sei bislang "unproblematisch, während Elektrokleinstfahrzeuge nach überwiegender bisheriger Rechtsprechung als Kraftfahrzeuge gelten", so Rechtsanwalt Kroll. Wer also auf dem Elektrokleinstfahrzeug (Scooter, Segway und Co) für Rauschmittelkonsum typische Fahrfehler begeht und/oder körperliche Ausfallerscheinungen zeigt, riskiert ein Strafverfahren und muss wie bei klassischen Kraftfahrzeugen mit einer Geldstrafe in Höhe eines bis anderthalb Nettomonatsgehältern und circa einem Jahr Fahrerlaubnisentzug rechnen.
World Day for the Liberation of Marijuana in Mexico
Bei rauschbedingten Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen müssen auch Radfahrer mit Strafen rechnen.
Bild: Luis Barron/Picture Alliance
Das Überschreiten eines THC-Grenzwerts auf dem Fahrrad ist nach alter und neuer Rechtslage weiterhin sanktionslos. Wer aber radelnd wegen THC-Konsums für das Rauschmittel typische Fahrfehler und/oder Ausfallerscheinungen zeigt und dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Allerdings tut sich laut Kroll die Praxis noch schwer damit, sie zu benennen, während für Alkohol (etwa Schlangenlinien fahren, spätes Blinkersetzen, verkehrt in Einbahnstraßen fahren) bereits typische Fahrfehler festgestellt wurden.

10. Kann ich als bekiffter Fußgänger meinen Führerschein verlieren?

Das ist sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr bedarf es "bei einer Einnahme von Cannabis außerhalb des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs weiterer Tatsachen, die auf Abhängigkeit oder Cannabismissbrauch im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung hindeuten". Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

11. Wie teuer kann ein Verstoß werden?

Bei einem erstmaligen Verstoß drohen als Ordnungswidrigkeit 500 Euro Geldbuße sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Kommt es allerdings neben dem Überschreiten des zulässigen Wertes zu einem rauschmittelbedingten Unfall oder Fahrfehler, steigt der Betrag auf ein bis zwei Monatsnettogehälter, und es folgt der Entzug der Fahrerlaubnis mit ca. einem Jahr Sperre sowie die Notwendigkeit der Neuerteilung. In bestimmten Fällen sind nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums auch Freiheitsstrafen nicht ausgeschlossen.
Fragebogen MPU, Medizinisch Psychologische Untersuchung, Idiotentest
Wer über dem Grenzwert erwischt wird, muss mit heftigen Folgen rechnen – bis hin zur Anordnung einer MPU.
Bild: Christian Ohde / CHROMORANGE

12. Es soll eine Amnestie für Cannabis-Sünder geben. Was heißt das?

Das Bundesjustizministerium verweist auf Artikel 13 des Cannabis-Gesetzes (CanG), wonach "Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die vor dem Inkrafttreten des CanG verhängt wurden, die nunmehr aber nach dem Konsum-Cannabisgesetz oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind, nicht mehr vollstreckt" werden. Laut Auskunft von Rechtsanwalt Uwe Lenhart werden in der Praxis darum "laufende Führerscheinverfahren bei Fahrerlaubnisbehörden wegen erstmaligem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von THC beendet".
Ferner könnten nach Erhöhung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml THC Bußgeldbescheide wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von bis zu 3,49 ng/ml THC per Wiederaufnahme aufgehoben werden. Eine Garantie dafür gibt es aber in der aktuellen Übergangszeit nach Ansicht von Rechtsanwalt Kroll nicht, vielmehr ist dies letztlich davon abhängig, wie die Leitung der jeweils zuständigen Behörde diesen Passus handhabt.

13. Was mache ich – und was besser nicht –, wenn mir bei einer Kontrolle eine Überschreitung des Grenzwerts vorgeworfen wird?

Die Empfehlung von Sebastian Glathe für das Verhalten bei einer Kontrolle: Vor Ort sollte man immer freundlich und kooperativ sein, wo es notwendig ist, etwa beim Vorzeigen von Führerschein und Fahrzeugpapieren. Ansonsten keine unnötigen Aussagen zum Beispiel über das Konsumverhalten machen. Auch die freiwillige Urinprobe sollte man freundlich, aber bestimmt ablehnen. Hintergrund: Im Urin ist THC länger nachweisbar als im Blut. Liegt der Konsum schon eine ganze Weile zurück, könnte es in einem solchen Fall zu unnötigen weiteren Schritten kommen.
Sofern eine Blutentnahme angeordnet wird, muss man diese jedoch abgeben. Falls dann Post von der Polizei kommt, lohnt es sich, genau zu prüfen, ob der richtige Grenzwert angewendet wurde. Falls nicht, unbedingt Einspruch einlegen! Parallel sei der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll, rät Simon Kraushaar. Rechtsanwalt Lenhart empfiehlt außerdem, direkt nach dem Vorfall den Konsum bis auf Weiteres einzustellen und damit zu beginnen, die Abstinenz nachzuweisen. Sollte nämlich trotz allem eine Fahreignungsüberprüfung regelmäßig Monate nach dem Vorfall stattfinden, gibt es bereits einen entsprechenden Nachweis für die Vergangenheit.