Niedersachsen startet Modellversuch
Führerschein mit 17

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In einigen Teilen Niedersachsens dürfen ab sofort 17-Jährige hinters Steuer – die Bundesregierung lehnt den Modellversuch ab.
Ausnahmeregelung vom Mindestalter
Gegen den Widerstand der Bundesregierung hat Niedersachsen den Führerschein mit 17 eingeführt. Landesverkehrsminister Walter Hirche (FDP) gab in Hannover den offiziellen Startschuss für die ersten 18 Landkreise und kreisfreien Städten. Zum 1. November 2004 soll die Regelung in ganz Niedersachsen gelten.
Niedersachsen nutzt eine Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die Jugendlichen können mit einer "Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter" bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung machen. Die Regelung bezieht sich zwar auf Einzelfälle, doch dafür fand Niedersachsen eine elegante Lösung: Nur mit Zustimmung der Eltern und freiwilliger Erklärung zur Teilnahme am Modellversuch gibt es die Ausnahmebewilligung. Und die ist zugleich beschränkt. Fahren dürfen die Versuchsteilnehmer bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung von Vater oder Mutter und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Geben die frisch gebackenen Führerscheininhaber alleine Gas und werden ertappt, sind sie ihre Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag wieder los und müssen 50 Euro Strafe zahlen. Obligatorisch ist außerdem während der Fahrschule eine "90-minütige Schulung über die Ziele und Bedingungen des Modellversuchs". Eine Schulung der Begleitperson wird empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben.
Niedersachsen nutzt eine Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die Jugendlichen können mit einer "Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter" bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung machen. Die Regelung bezieht sich zwar auf Einzelfälle, doch dafür fand Niedersachsen eine elegante Lösung: Nur mit Zustimmung der Eltern und freiwilliger Erklärung zur Teilnahme am Modellversuch gibt es die Ausnahmebewilligung. Und die ist zugleich beschränkt. Fahren dürfen die Versuchsteilnehmer bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung von Vater oder Mutter und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Geben die frisch gebackenen Führerscheininhaber alleine Gas und werden ertappt, sind sie ihre Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag wieder los und müssen 50 Euro Strafe zahlen. Obligatorisch ist außerdem während der Fahrschule eine "90-minütige Schulung über die Ziele und Bedingungen des Modellversuchs". Eine Schulung der Begleitperson wird empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben.
Haftung nach ganz normalen Bedingungen
Niedersachsen hofft, die Zahl der Unfälle mit jungen Menschen am Steuer durch das begleitete Fahren zu senken. Denn statistisch sei belegt, dass Beifahrer dämpfend auf den Fahrstil wirken. Die Bundesregierung kann diese Zuversicht nicht teilen. "Das Land handelt ohne rechtliche Grundlage", urteilte Sprecher Felix Stenschke vom Bundesverkehrsministerium. Die Landesregierung setze die beteiligten Verkehrsteilnehmer "einem hohen Haftungsrisiko" aus. Es sei völlig ungeklärt, ob der 17-jährige Fahrer oder die Begleitperson für Unfallschäden aufkommen solle.
Das niedersächsische Verkehrsministerium wies die Kritik als "sachfremd" zurück. Juristische Bedenken seien unbegründet, schließlich seien die 17jährigen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Unabhängig vom Alter gelte daher die normale Haftung bei Verkehrsunfällen, das heißt über die Versicherung des Autohalters. Einen eventuellen Rückgriff auf diesen gebe es nur bei grober Fahrlässigkeit. "Die Haftung läuft wie bei jedem anderen. Das sind die ganz normalen Bedingungen", sagte Ministeriumssprecher Andreas Krischat.
Auch die Versicherungswirtschaft teilt die Bedenken der Bundesregierung nicht. "Wir sehen im Moment nicht, wo die Haftung nicht geklärt ist", sagte Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Die Versuchsteilnehmer würden eine vollständige Führerscheinprüfung ablegen. "Sie haben nur die Auflage, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fahren, so wie andere die Auflage haben, sich nur mit einer Brille hinters Steuer zu setzen."
Das niedersächsische Verkehrsministerium wies die Kritik als "sachfremd" zurück. Juristische Bedenken seien unbegründet, schließlich seien die 17jährigen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Unabhängig vom Alter gelte daher die normale Haftung bei Verkehrsunfällen, das heißt über die Versicherung des Autohalters. Einen eventuellen Rückgriff auf diesen gebe es nur bei grober Fahrlässigkeit. "Die Haftung läuft wie bei jedem anderen. Das sind die ganz normalen Bedingungen", sagte Ministeriumssprecher Andreas Krischat.
Auch die Versicherungswirtschaft teilt die Bedenken der Bundesregierung nicht. "Wir sehen im Moment nicht, wo die Haftung nicht geklärt ist", sagte Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Die Versuchsteilnehmer würden eine vollständige Führerscheinprüfung ablegen. "Sie haben nur die Auflage, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu fahren, so wie andere die Auflage haben, sich nur mit einer Brille hinters Steuer zu setzen."
Positive Resonanz anderer Bundesländer
Die Landesregierung will ihren Standpunkt solange verteidigen, bis "eine Bundesverordnung in Kraft tritt", heißt es auf der niedersächsischen Homepage. Erst dann werde das Land die "geltenden Regeln übernehmen", so die Haltung der CDU Landesregierung. Zwar fordert Bundesverkehrsminister Stolpe von seinem Landeskollegen Hirche ein sofortiges Ende des Modellversuchs.
Doch eine rechtliche Handhabe hat er nicht. Und sein Widerstand war bei den bisherigen Beratungen auch eher gering. Verstecken kann sich Stolpe zudem hinter dem Bundesjustizministerium, das noch Bedenken angemeldet hat. "Die endlose Verzögerung durch den Bund zwingt uns zu diesem Vorstoß", so Landesminister Hirche.
Trotz der Aufregung um den niedersächsischen Vorstoß zum "Führerschein mit 17" wollen Bayern und Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr eigene Modellversuche starten. Voraussetzung ist für sie allerdings, dass noch offene Haftungsfragen geklärt sind, wie eine AP-Umfrage am Dienstag ergab. Hamburg und das Saarland stehen dem Modell offen gegenüber, wollen aber zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen planen nach offiziellen Angaben keinen Pilotversuch. Die Entwicklung werde aber aufmerksam verfolgt.
Doch eine rechtliche Handhabe hat er nicht. Und sein Widerstand war bei den bisherigen Beratungen auch eher gering. Verstecken kann sich Stolpe zudem hinter dem Bundesjustizministerium, das noch Bedenken angemeldet hat. "Die endlose Verzögerung durch den Bund zwingt uns zu diesem Vorstoß", so Landesminister Hirche.
Trotz der Aufregung um den niedersächsischen Vorstoß zum "Führerschein mit 17" wollen Bayern und Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr eigene Modellversuche starten. Voraussetzung ist für sie allerdings, dass noch offene Haftungsfragen geklärt sind, wie eine AP-Umfrage am Dienstag ergab. Hamburg und das Saarland stehen dem Modell offen gegenüber, wollen aber zunächst die weitere Entwicklung abwarten. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen planen nach offiziellen Angaben keinen Pilotversuch. Die Entwicklung werde aber aufmerksam verfolgt.
Uneinigkeit bei Verbänden und Vereinen
Ablehnung kommt dagegen vom ADAC, der ein sofortiges Ende des Modellversuchs fordert. "Solange Haftungsfragen nicht geklärt sind, muss das Projekt gestoppt werden", sagte ADAC-Sprecher Dieter Wirsich. Auch der Automobilclub AvD zeigte sich ablehnend: "Beim Hauptproblem der Disco-Raser, die schwere Verkehrsunfälle verursachen, verspricht das Modell keine Verbesserung", sagte AvD-Sprecher Jochen Hövekenmeier. Für den Modellversuch hatten sich unter anderem die Juristen des Verkehrsgerichtstages und Experten des Bundesratsausschusses für Inneres ausgesprochen. Zustimmung kam auch vom Auto Club Europa (ACE) und der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Die Regionen der ersten Phase (bis 31. Okober 2004): • Stadt Braunschweig • Landkreis Cloppenburg • Stadt Delmenhorst • Landkreis Diepholz • Landkreis Emsland • Landkreis Gifhorn • Stadt und Landkreis Göttingen • Stadt und Region Hannover • Landkreis Harburg • Landkreis Lüneburg • Stadt und Landkreis Oldenburg • Landkreis Peine • Stadt Salzgitter • Landkreis Schaumburg • Landkreis Wolfenbüttel • Stadt Wolfsburg. Infos und Antragsunterlagen zum "Führerschein mit 17" nach dem niedersächsischen Modell gibt es im Internet unter www.begleitetes-fahren.de.
Die Regionen der ersten Phase (bis 31. Okober 2004): • Stadt Braunschweig • Landkreis Cloppenburg • Stadt Delmenhorst • Landkreis Diepholz • Landkreis Emsland • Landkreis Gifhorn • Stadt und Landkreis Göttingen • Stadt und Region Hannover • Landkreis Harburg • Landkreis Lüneburg • Stadt und Landkreis Oldenburg • Landkreis Peine • Stadt Salzgitter • Landkreis Schaumburg • Landkreis Wolfenbüttel • Stadt Wolfsburg. Infos und Antragsunterlagen zum "Führerschein mit 17" nach dem niedersächsischen Modell gibt es im Internet unter www.begleitetes-fahren.de.
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