Auch für das Parken in Umweltzonen ist die korrekte Plakette erforderlich. Andernfalls droht ein Bußgeld, so das Amtsgericht Dortmund (Az. 1 RBs 135/13). Damit widerspricht das Gericht anderen Urteilen, nach denen Plakettenvergehen im ruhenden Verkehr nicht geahndet werden.