(dpa) Pink statt blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals "derwesten.de" am Mittwoch (31. Oktober 2012) bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

Zu schnell gewesen? Das kostet's: Zum Bußgeldrechner

Wer sichergehen will: Eingequetscht zwischen den Zeichen für eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot und deren Ende, zeigt Bild 291 in Paragraph 41 der StVO, wie eine Parkscheibe auszusehen hat. Nämlich blau, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Punkt.

Lesen Sie auch: Alles zum Thema Führerschein