Hamburg macht Ernst: Als erstes Bundesland wird die Hansestadt so genannte Parkkrallen einsetzen, um rückständige Kraftfahrzeugsteuer einzutreiben. Das bestätigte Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner (CDU) im Gespräch mit BILD. Der zunächst bis Ende Juli 2003 befristete Pilotversuch startet am 1. Februar 2003. "Ziel ist eine Verbesserung der Zahlungsmoral bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter", erläutert Peiner.

Wer seine Kfz-Steuer trotz Mahnung nicht zahlt, muss damit rechnen, dass sein Auto mit einer Parkkralle für drei Tage lahm gelegt wird. Danach wird der Wagen sichergestellt und von der Finanzbehörde verkauft, wenn er nicht ausgelöst wird. Peiner hat zunächst 14 Parkkrallen (Stückpreis 80 Euro) anschaffen lassen. Sieben Vollzugsbeamte des Finanzamts für Verkehrssteuern wurden beauftragt, die Autos von säumigen Steuerzahlern aufzuspüren und stillzulegen. Das kann am Straßenrand sein, auf dem Firmenparkplatz oder in der Garage.

Die Parkkralle ist eine Wegfahrsperre. Ein Metallbügel wird um ein Rad gelegt, verschlossen und so blockiert. Der Besitzer wird mit grellroten Warnaufklebern an beiden vorderen Seitenfenstern darüber informiert, dass das Fahrzeug mit einer Parkkralle gesichert wurde und nicht bewegt werden kann. Auf den Warnaufklebern steht eine zentrale Rufnummer, über die das Auto beim zuständigen Vollziehungsbeamten ausgelöst werden kann.

Peiner: "Die Betreibung der Kfz-Steuer ist bundesweit ein Problem." In Hamburg zahlten letztes Jahr 16.428 Autobesitzer ihre Steuern nicht pünktlich oder gar nicht. Steuerausfall: rund 1,3 Millionen Euro. Der Pilotversuch Parkkralle ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Seine Zustimmung war erforderlich, weil durch die Warnaufkleber auch Nachbarn und Freunde von der Steuerschuld erfahren. Behördensprecher Burkhard Schlesies: "Dadurch entsteht eine gewisse Prangerwirkung. Sie ist aber unvermeidlich. Und auch gewollt."