"Achtung, Achtung, hier spricht die Polizei!" Da rutscht einem das Herz in die Hose, zum Glück hören wir so was meist nur im "Tatort". Manchmal hingegen will die Polizei wirklich was von uns: Verkehrskontrolle! Und dann? • Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, fahren Sie langsam rechts ran. • Schalten Sie den Motor ab, ziehen Sie die Handbremse, öffnen Sie das Seitenfenster. • Drehen Sie das Autoradio leise. • Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände auf dem Lenkrad. • Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke, unter den Sitz oder ins Handschuhfach. Was sonst zu tun ist, wenn die Polizei etwas von Ihnen will, beantwortet Verkehrsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt.

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Muss ich anhalten? Die Vorrichtung, die Sie oben auf dem Polizeiwagen sehen, nennt sich Anhaltesignalgeber (ASG) – wenn dort "STOP" draufsteht, heißt das: Rechts ranfahren und halten, sonst kostet es Geld. Der Anwalt: Wer weiterfährt, missachtet Zeichen oder Haltegebot, zahlt 50 Euro und bekommt drei Punkte. Eine Verkehrskontrolle ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Der Anwalt empfiehlt: Jeder, der sich ordnungswidrig oder strafbar gemacht haben könnte, sollte vom Recht, zum Vorwurf zu schweigen, Gebrauch machen. Wer beispielsweise angibt, wegen Zeitdrucks zu schnell gefahren zu sein, muss damit rechnen, dass die Geldbuße verdoppelt wird. Wann darf ich fahren? Muss ich pusten? Die Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie oben in der Bildergalerie.